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Olav Gutting
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Frage von Niklas G. •

Frage an Olav Gutting von Niklas G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gutting

Vielen Dank für Ihre Antwort, allerdings beschäftigt sich meine Frage in keinster Weise mit Waffenrecht und / oder Killerspielen. Sie scheinen da mit der am selben Tag geschriebenen Frage von Herrn Kotzendorfer durcheinander gekommen zu sein.

Über eine Antwort auf meine Frage würde zum Thema Sperrung von kinderpornographischen Inhalten im Internet würde ich mich freuen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Niklas Goerke

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Sehr geehrter Herr Goerke,

in der Tat hatte ich mich vor wenigen Tagen mit allen Maileingaben beschäftigt, die mich zahlreich zur Thematik der Verschärfung des Waffenrechts erreicht hatten. Ihre Mail ist dabei irrtümlich in das laufende Beantwortungsverfahren geraten. Ich bitte hierfür um Ihre freundliche Nachsicht.

Die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen noch im Laufe des heutigen Tages zu.

Mit bestem Gruß

Ihr
Olav Gutting

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Sehr geehrter Herr Goerke,

für Ihre Mail vom 10.05.2009, in dem Sie das aktuelle Thema der Sperrung von kinderpornographischem Material im Internet ansprechen, danke ich Ihnen. Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet mit der gebotenen Sorgfalt behandele.

Im ersten Punkt sprechen Sie das Problem an, warum die Server mit kinderpornographischen Inhalten statt Sperrung nicht abgeschaltet werden. Sie haben Recht in dem Punkt, dass man die Sperrung der pornographischen Seiten umgehen kann und das es erst der ausgeschaltete Server ist, der sichern kann, dass kein Nutzer Zugang hat. Das Problem ist allerdings, dass die Server auch Seiten verwalten, die mit kinderpornographischen Inhalten nichts zu tun haben und deshalb wäre es medienrechtlich ein Problem, wenn auch solche Webseiten abgeschaltet werden müssten. In diesem Zusammenhang scheint die Einrichtung von Stopp-Seiten die angemessene Lösung, wobei die Betreiber von den Stopp-Seiten rechtlich vom BKA verfolgt und angeklagt werden.

Nach dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes beim Deutschen Bundestag hängt eine effektive Sperrung der kinderpornographischen Internetseiten mit der Internetstruktur zusammen und das Internet müsste ganzheitlich umstrukturiert werden, um die Sperrungen erfolgreich wirksam werden zu lassen. Zusätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass das Sperren von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten nur ein Bestandteil der Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderpornographie darstellt und das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter und die Polizei auch weiterhin alles in ihrer Macht Stehende unternehmen werden, um dieses kriminelle und abscheuliche Geschäft zu bekämpfen und die Urheber zu belangen.

Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, und Ihre zweite Frage bezieht sich auch darauf, dass es sich bei der vom BKA erstellten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt. Das heißt, dem Staat geht es nicht darum, willkürlich irgendwelche Internetseiten zu sperren dass der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürger mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern.

Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken – insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung – uneingeschränkt teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches. Die Garantie, dass das BKA die ihm gegebene Macht nicht ausnutzt, ist das Gesetz selbst, da es den genauen rechtlichen Rahmen der Befugnisse setzt.

Was die Protokollierung der Aufrufe der Stopp-Seiten, die nicht vorsätzlich aufgerufen wurden, betrifft, ist es wirklich so, und da kann ich Ihre Sorge vollends nachvollziehen, dass auch der nicht absichtliche Aufruf einer solchen Seite vom BKA protokolliert wird. Um eine strafbare Handlung handelt sich allerdings erst dann, wenn dem Internetnutzer in dieser Hinsicht Vorsatz unterstellt bzw. nachgewiesen werden kann (z.B. man hat eine gleiche Seite mit kinderpornographischem Inhalt mehrmals besucht, die Stopp-Seite ist in der „history“ zu finden, usw.).

Zum Schluss würde ich Sie gern darauf aufmerksam machen, dass zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftssausschusses am 27. Mai 2009 stattfinden wird, die Sie gern über die Homepage des Deutschen Bundestages verfolgen können. Dabei sollen die unterschiedlichen Meinungen von eingeladenen Experten zum Thema besprochen und die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung nochmals intensiv beraten werden.

Was mein Abstimmungsverhalten angeht, so werde ich mir ebenfalls noch einige Informationen besorgen müssen. Ich bin ordentliches Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und gehöre den Ausschüssen für Recht, Wirtschaft und Familie sowie den diesbezüglichen Fraktionsgremien (Arbeitsgruppen) nicht an. Das hat zur Folge, dass ich so gut wie nichts von den internen Beratungen zu den von Ihnen angesprochenen Fragen mitbekomme bzw. mitbekommen habe. Die hierzu abgegebenen Erklärungen während der Fraktionssitzung reichen für eine fundierte Meinungsbildung nicht aus.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Auskünften zumindest einen Teil Ihrer Befürchtungen genommen zu haben,

verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting

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