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Norbert Geis
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Frage von Joachim H. •

Frage an Norbert Geis von Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Norbert Geis,

ich schätze Sie persönlich und Ihre Arbeit als CSU Abgeordneter sehr hoch ein. Mit großer Sorge betrachte ich jedoch die Bemühungen der PDS in verschiedenen Bundesländern mit einer so genannten "Antifaschistischen Klausel" unser Grundgesetz auszuhebeln, um möglicherweise alte DDR Verhältnisse wieder herzustellen. Der sächsische
CDU Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Schneider sieht in den Bemühungen der PDS ebenfalls einen hochgradigen Anschlag auf unsere freiheitliche, demokratische Verfassung. Hierzu habe ich auch unsere Justizministerin Zypries bei www.abgeordnetenwatch.de befragt. Die Antwort dieser Hüterin
unseres Rechts war sinngemäß: "Sie sähe in den Bemühungen der PDS keine Gefahr, ganz im Gegenteil würde die vorhandene Gesetzgebung noch weitergehen als es die PDS vorhabe. Über diese Einstellung war ich so erschrocken, daß ich nochmals nachfasste. Frau Zypries antwortete knapp, sie bleibe bei ihrer Meinung. Jetzt frage ich Sie, als CSU Abgeordneter und Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag, sind die so genannten Volksinitiativen der PDS zur Installation einer "Antifaschistischen Klausel" nicht ein Anschlag auf unsere freiheitliche, demokratische Verfassung? Was gedenken Sie und die CSU dagegen zu unternehmen?. Wie kann man mit einer
Ministerin zusammenarbeiten, die Bemühungen der PDS zur
Verfassungsänderung als unbedenklich ansieht? Ist diese Frau mit dieser fraglichen Einstellung zur Demokratie gar zur Bundesverfassungsrichterin geeignet, wie bereits öffentlich spekuliert wird?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

Prof. Dr. Schneider: „Antifaschistische Klauseln“ sind verfassungswidrig
http://www.schneider-guenther.de/Default.asp?mid=2&iid=17
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-2-p491.html#fragen
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-1-p491.html#fragen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hahn,

die Antifaschistenklausel hat im Grundgesetz nichts zu suchen, weil das Grundgesetz selbst unvereinbar mit jeder totalitären, faschistischen oder kommunistischen Ideologie ist. Deshalb ist eine Antifaschistenklausel nicht erforderlich. wer diese fordert, hat das Grundgesetz nicht gelesen.

Mit besten Grüßen