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Norbert Geis
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Frage von Justin J. •

Frage an Norbert Geis von Justin J. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Geis,

Seitdem ich mich mit dem Thema Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare auseinandersetze, frage ich mich immer wieder, wieso die CDU bzw. Teile der CDU sich so extrem gegen diese einsetzt.

Sie sagen in den Bundestagsdebatten explizit, dass die Ehe geschützt werden muss.
Wie Sie wissen, wird die Ehe & Familie durch Art.6 Abs.1 GG geschützt. Dieser Schutz ist, wie es der Abgeordnete Kauch (FDP) in einer Abstimmung erwähnt hat, aufgrund der Erfahrung des Nationalsozialismus im Grundgesetz zu Recht verankert worden.
Der Staat hat KEIN Recht, zu bestimmen, wie eine Familie auszusehen hat. Eine Öffnung der Ehe würde außerdem keinem etwas wegnehmen, weder die von Ihnen erwähnte Privilegierung oder andere Punkte. Die Institution der Ehe könnten schlussendlich auch Homosexuelle Paare nutzen, mit allen Rechten und Pflichten, die man mit dem Eintritt in die Ehe aufsich nimmt.

Sehr geehrter Herr Geis, die Verweigerung der Eheöffnung sendet ein falsches Signal in die Welt. Deutschland ist als ein Land bekannt, in dem man gut Leben kann und welches gerecht ist. Jedoch trügt in diesem Punkt der Schein der Gerechtigkeit.
Im Grundgesetz sind Alle Menschen gleichgestellt. Die Verweigerung der Eheöffnung widerspricht dem Grundgesetz im Artikel 3 Absatz 1. Wieso sträuben Sie sich gegen die Idee, dass Sie Schwulen und Lesben in unserem Land die Möglichkeit geben, offiziell in eine Ehe eintreten zu können?

Auch sind Sie Verfechter der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare. Die Sukzessivadoption wurde anfang 2013 vom BVerfG korrigiert und die Regierung muss ein neues Gesetz zur Adoption entwerfen.
Aber wieso erlauben sie es diesen Partnerschaften nicht auch das Glück mit einem Kind?
Für das Kind zählt am Ende das, was es bekommt und verdient: Liebe, Sicherheit, Geborgenheit, etc.

Ich bin 16 und momentan in den USA aufgrund eines Schüleraustauschs. Platziert bin ich in einer homosexuellen Familie, und ich kann Ihnen sagen: Unterschiede merkt man nicht!

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Antwort von
CSU

Lieber Justin,

vielen Dank für Deine Mail. Ich stimme Dir zu, dass "Ehe und Familie" durch Artikel 6 Grundgesetz besonders geschützt werden sollen. In allen gängigen juristischen Kommentaren zum Rechtsinstitut "Ehe" wird darunter "die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau" verstanden. Dies hat seinen Ursprung in der Tatsache, dass nur die Verbindung von Mann und Frau die natürlichen Voraussetzungen erfüllt, um grundsätzlich offen für Kinder zu sein. Es ist also von der Natur so vorgesehen, dass nur Mann und Frau eine sogenannte "Keimzelle" für unsere Gesellschaft bilden und die Generationenfolge sicherstellen können. In dieser natürlichen Funktion liegt die Ursache für die Privilegierung der Ehe von Mann und Frau. Stellt man nun ein anderes Institut, wie z.B. die "gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft" daneben, wird die Privilegierung der Ehe dadurch nivelliert. Die Ehe büßt damit ihren besonderen Status, den sie aufgrund ihrer besonderen natürlichen Voraussetzungen hat, ein. Das halte ich für falsch. Wenn man die "Gleichstellung" nun weiterdenkt, müsste man gemäß dem Gleichheitsgrundsatz auch andere dauerhafte, zwischenmenschliche Verbindungen privilegieren, wie z.B. Geschwister oder Sohn und Mutter, die ein Leben lang zusammen wohnen und füreinander einstehen. Mit welcher Begründung sollte man diesen dauerhaften, familiären Verbindungen die Privilegien der Ehe vorenthalten, wenn der Verweis auf die Generationenfolge keine Gültigkeit mehr haben sollte?

Ich stimme Dir vollkommen zu, dass der Staat sich aus den Familien herauszuhalten hat. Ich selbst habe immer dagegen gekämpft, wenn versucht wurde über den Staat in die Familien hineinzuregieren. Zuletzt mit dem Betreuungsgeld, den die CSU als Ausgleich zum Kita-Ausbau gefordert und auch erfolgreich umgesetzt hat. SPD, Grüne und Linke wollten nur einseitig den Kita-Ausbau fördern und haben sich fürchterlich über das Betreuungsgeld aufgeregt. Doch ohne das Betreuungsgeld würde der Staat mit dem Kita-Ausbau einen einseitigen finanziellen Anreiz dafür setzen, dass alle Eltern in Deutschland ihre Kleinkinder möglichst schon im Alter von einem Jahr in eine Kindertagesstätte geben und somit dem Arbeitsmarkt schnell wieder zur Verfügung stehen. Ich sehe in darin eine Gängelung und Benachteiligung derjenigen Eltern, die ihr Kind in den ersten drei Jahren lieber selber zu Hause erziehen möchten. Darum habe ich für das Betreuungsgeld und für die Wahlfreiheit der Eltern gekämpft. Dank der CSU haben die Eltern heute die Wahl, ob sie ihren Rechtsanspruch für einen Kita-Platz nutzen und schon nach einem Jahr mit Elterngeld wieder arbeiten gehen oder ob sie ihr Kind in den ersten drei Jahren selbständig, z.B. mit Hilfe der Großeltern, zu Hause erziehen und dafür das Betreuungsgeld beanspruchen. Das Verhältnis ist zwar extrem ungleich, der Staat pro Kita-Platz rund 1000 Euro und nur 150 Euro Betreuungsgeld im Monat, doch zumindest wurde hier ein Anfang gemacht. Dies nur als Beispiel, um Dir zu zeigen, dass es die Union ist, die für das Selbstbestimmungsrecht der Eltern kämpft. Wir wollen eben keinen Lebensentwurf vorschreiben, sondern die Wahlfreiheit der Eltern sicherstellen.

Zurück zum ursprünglichen Thema: Als Rechtspolitiker habe ich auch aus rein juristischer Sicht erhebliche Einwände gegen die "Gleichstellung". Denn wenn man die totale rechtlich "Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft" in unserem deutschen Rechtsstaat durchsetzen möchte - was ich aus den oben genannten Gründen für falsch halte - dann muss man sich dabei auch an die rechtsstaatlichen und demokratischen Regeln halten. Das bedeutet, man muss die Verfassung (Art. 6 GG) entsprechend ändern. Dieser Grundgesetzänderung muss laut Art 79 GG eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat zustimmen. Doch nachdem es für diese Verfassungsänderung in Deutschland keine demokratische Mehrheit gab und auch heute nicht gibt, ist man den Weg über das Verfassungsgericht gegangen. Das war und ist aus meiner Sicht rechtlich und demokratisch höchst fragwürdig und kann erhebliche negative Folgen für unser politisches System und die Gewaltenteilung haben. Natürlich habe ich als Teil der Legislative die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zu respektieren, auch wenn ich sie inhaltlich für falsch halte. Es ist jedoch zweifellos nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes neues Recht zu schaffen. Das ist alleine Aufgabe der Legislative, also zuvorderst des Deutschen Bundestages.

Lieber Justin, ich hoffe, dass ich Dir damit meine Position zumindest nachvollziehbar darlegen konnte. Ich erlaube mir, Dir noch ein paar Links zu meinen letzten Reden zu diesem Thema im Bundestag anzufügen und hoffe, dass Du Dir Dein politisches Interesse auch für die Zukunft bewahrst.

Viele Grüße

Norbert Geis MdB

http://www.norbert-geis.de/wp-content/uploads/2013/03/Rede-14.03.13-gleichgesch.Lebenspartnerschaften1.pdf

http://www.norbert-geis.de/wp-content/uploads/2013/02/Rede-27.02.13-aktuelle-Stunde-gleichgesch.Lebenspartnerschaft.pdf

http://www.norbert-geis.de/wp-content/uploads/2011/09/Rede-Ehedschlie%C3%9FungPersonengleichenGeschlechts21.09..pdf

http://www.norbert-geis.de/wp-content/uploads/2011/07/Rede-%C3%B6ffRecht-Lebenspartnerschaft.pdf