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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Norbert Brackmann von Sebastian L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Brackmann,

wie werden Sie / Ihre Partei konkret auf den Abgasskandal der Autoindustrie reagieren?
Welche Maßnahmen/Forderungen unterstützen Sie, welche nicht?

Danke für eine Antwort,
mit freundlichem Gruß,

S. L.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Erstens: Auf den Abgasskandal wurde bereits in vielfacher Weise reagiert. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gab es eine Untersuchungskommission des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI). Diese hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ende September 2015 dazu aufgefordert, die mögliche Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei allen Diesel-Fahrzeugen in- und ausländischer Hersteller zu prüfen. Das KBA hat daraufhin die relevanten im Markt befindlichen Diesel-Fahrzeuge der Abgasgrenzwertstufen Euro 5 und Euro 6 in seine Felduntersuchung aufgenommen.

Bei dieser Felduntersuchung wurden 56 Messungen an 53 Modellen von Diesel-Fahrzeugen durchgeführt. Dabei wurden zwar keine mit denen von VW vergleichbaren Abschalteinrichtungen gefunden, dafür jedoch andere technische Verfahren festgestellt, mit denen viele Hersteller die Wirksamkeit ihres Emissionskontrollsystems an Fahr- bzw. Umweltbedingungen anpassen. Das ist dann rechtlich zulässig, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen. Da allerdings Zweifel bestanden, ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt sind, forderte die Untersuchungskommission die betreffenden Hersteller dazu auf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um das Thermofenster auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Alle betroffenen deutschen Hersteller haben daraufhin schriftlich erklärt, dass sie geeignete Optimierungen durchführen werden. Das betrifft die Hersteller Audi, Mercedes, Opel, Porsche sowie VW. Dazu werden die Hersteller einen freiwilligen Rückruf im Rahmen von Serviceaktionen vornehmen, der insgesamt rund 630.000 Fahrzeuge europaweit betreffen wird. Das KBA wird zuvor die verbesserten Emissionsminderungskonzepte auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen. Ähnliche Vereinbarungen konnten mit ausländischen Fahrzeugherstellern nicht getroffen werden, da die Typenzulassung ihrer Fahrzeuge nicht in Deutschland erfolgen muss.

Bei den Fahrzeugen des VW-Konzerns, die die unzulässige Abschalteinrichtung bei Dieselmotoren (Generation EA 189) verwendeten, forderte das KBA den Rückruf und der Entfernung der Manipulations-Software. Dazu musste VW ein vom KBA genehmigten Zeitplan abarbeiten.

Als weitere Sofortmaßnahme zur Vermeidung unzulässiger Abschalteinrichtungen wurde das KBA vom BMVI angewiesen, bei Erteilung der Typgenehmigung von den Herstellern eine Erklärung zu verlangen, ob sie Motorschutzeinrichtungen verwenden. Ist dies der Fall, so müssen die Hersteller dem KBA die konkrete Funktion in der Software offen legen sowie die Reaktionsweise und die Gründe für den Einsatz darlegen. Bestehen Zweifel, werden auch zusätzliche Messungen vom KBA durchgeführt, beispielsweise auf der Straße mit portabler Emissionsmesstechnik.

Zweitens: Damit das KBA diese und auch künftige Prüfungen leisten kann, habe ich als Hauptberichterstatter für den Verkehrsetat im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dafür gesorgt, dass im Haushalt 2017 insgesamt 39 neue Stellen geschaffen werden. Diese neuen Stellen haben die Aufgabe sicherzustellen, dass im Zuge der Typengenehmigung die gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt werden. Zudem haben wir die Haushaltsmittel für das KBA aufgestockt, damit ein eigenes Prüflabor eingerichtet werden kann. Daneben entsteht ein Testgelände für eigene Prüffahrten auf der Landebahn des ehemaligen Bundeswehr-Flughafens in der Gemeinde Leck (Schleswig-Holstein). In dem Prüflabor und auf der Testrecke wird das KBA künftig alle Kontrollen durchführen. Unangemeldet kontrolliert werden dabei Fahrzeuge direkt aus der Produktion oder Fahrzeuge von Leihwagenfirmen.

Drittens: Grundsätzlich ist es an der Autoindustrie die Abgasnormen und Angaben auf legalem Wege einzuhalten. Jedoch hat sich durch den Abgasskandal auch gezeigt, dass die Messverfahren erhebliche Schwächen haben. Insbesondere der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) bildet das reale Fahrverhalten nicht angemessen ab. Deshalb halte ich die Einführung von einheitlichen europäischen und internationalen Messverfahren für die richtigen Maßnahmen.

Mit der europaweiten Einführung der Real Driving Emissions (RDE) ist zunächst ein wichtiger Schritt gelungen, das Verhalten und die Emissionen der Fahrzeuge unter tatsächlichen Bedingungen zu überprüfen. Auch die Idee, ein Deutsches Institut für Verbrauchs- und Emissionsmessungen zu gründen und die Ergebnisse auf einer Online-Plattform öffentlich zu machen, halte ich für eine Möglichkeit zusätzlich mehr Transparenz zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann