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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Otto N. •

Frage an Norbert Brackmann von Otto N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Brackmann,

können sie mir erklären, warum die Notstandsgesetze 2004 verlängert wurden, und immer noch in Kraft sind. Auf "Welt Online" war kürzlich die Schlagzeile zu lesen:
"Ägypten: Notstandsgesetzte sind hier der Normalzustand."
Auch in Deutschland sind schon seit 40 Jahren die Notstandsgesetze in Kraft, und werden bei Bedarf erweitert.
Meine Frage an Sie: Wozu braucht ein Staat heutzutage in einem stabilen System wie der EU Notstandsgesetze?
Und wie stehen sie zu diesen Gesetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Norm,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Notstandsgesetze (unter anderem vereinzelte Einschränkungen der Grundrechte im Verteidigungs-, Spannungs- sowie Katastrophenfall) wurden am 30. Mai 1968 mit großer Mehrheit vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

In Teilen der Bevölkerung gab es die Befürchtung, die Bundesrepublik würde sich durch die Änderungen des Grundgesetzes, die durch die Notstandsgesetze vorgenommen wurden, in einen totalitären Staat zurückentwickeln. Dies hat sich nicht bewahrheitet.

Meiner Überzeugung nach muss der Staat darauf vorbereitet sein, in allen erdenklichen Situationen seine Bürger weiterhin schützen und ein geregeltes Leben aufrecht erhalten zu können. Egal wie unrealistisch uns in der heutigen Zeit ein Krieg in Europa oder sogar ein Verteidigungsfall in Deutschland erscheint, so müssen wir doch wissen, was in einer solchen Situation zu tun ist. Die Notstandsgesetze dienen dazu, dies im Vorfeld, in aller Ruhe, festzulegen und so einem Chaos bei einem wirklichen eintretenden Fall vorzubeugen.

Im Übrigen hat sich ein Bestandteil der Notstandsgesetze besonders bewährt. Der Artikel 35 GG ermöglicht den Einsatz der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen. Wenn wir uns an das Elbehochwasser von 2002 zurückerinnern, sind uns allen sicher noch die zahllosen Helfer unserer Streitkräfte in Erinnerung. Unermüdlich waren sie im Einsatz und verhinderten gemeinsam mit den zivilen Katastrophenschutzorganisationen Schlimmeres. Das war nur aufgrund der Notstandsgesetze möglich.

Eine Situation wie in Ägypten, wo versucht wurde legitime Proteste durch Notstandsgesetze zu kriminalisieren, könnte sich in Deutschland allein aufgrund des hohen Grades an demokratischer Mitwirkung sowohl bei Feststellung des Notstandes als auch beim Erlass von besonderen Gesetzen im Notstand nicht ergeben.

Die in Deutschland geltenden Notstandsgesetze halte ich für sehr vernünftig. Sie sind ein guter Mittelweg zwischen notwendiger staatlicher Vorsorge für den schlimmsten Fall und einer Stärkung der Demokratie durch möglichst umfassende Grundrechte.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann