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Nina Heidt-Sommer
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Frage von Michael H. •

THG-PRÄMIE auch für E-Vespa

Sehr geehrte Frau Heidt-Sommer, in den letzten Jahren fahre ich statt mit dem Auto mit einem Elektroroller UNU zur Arbeit. Mit dem Fahrrad ist die Strecke leider zu weit. Da ich statt mit Verbrenner mit dem Elektrofahrzeug fahre, spare ich viele Treibhausgase ein. Dies wurde mir mit der jährlichen Zahlung der THG Prämie honoriert . Nun wurde dies aber leider für Riller bis 45 kmh gestrichen. Beim Auto aber nicht. Es ist sehr schade, da ich zum einem deutlich weniger Energie als ein EAuto verbrauche und nicht entsprechend gleichbehandelt werde. Auch wäre es für mich beim nächsten Kauf dann wieder sie Frage,ob ich auf einem ERoller verzichte und wieder Auto fahren muss. Öffentliche sind keine Alternative, da ich fast 1,5 h brauche, mit dem Roller 20 min. Könnten Sie dafür eintreten, dass die THG-Prämie wieder für zugelassene Kleinfahrzeuge wie ERoller gelten. Viele Dank für Ihre Bemühungen

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Antwort von
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Hallo Herr H.

 

das ist eine sehr wichtige Frage und auch ein wichtiges Anliegen. An der Stelle ist der Einfluss des Landtages nur deutlich geringer und eher auf Bundesebene zu beantworten. Aber sicherlich sollte diese Prämie auch Roller unter 45 km/h betreffen. 

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