
(...) Dieses Verfahren ist das einzige, das die jetzige Beschlusslage verändern oder bekräftigen kann. Da es bei Stuttgart 21 nicht nur um einen Bahnhof in der Landeshauptstadt geht, sondern vor allem auch um zentrale infrastrukturelle Ausrichtung des Landes, betrifft diese Entscheidung alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs. (...)