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Frage von Hans-Peter H. •

Frage an Nils Schmid von Hans-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schmid,

am 28. Juli wurde der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz in BW vorgestellt. Sie sind ursprünglich einmal mit dem großen Anspruch angetreten, für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in Baden-Württemberg zu sorgen. Warum sind im Entwurf Antwortfristen von bis zu drei Monaten (gibt es sonst in keinem Bundesland) vorgesehen? Wieso haben Sie keine Gebührenobergrenze festgelegt und statten Kommunen daduch mit der Möglichkeit aus, Anfragen von finanzschwachen Menschen abzublocken? Wieso haben Sie überwiegend "Selbstverständlichkeiten" in den Katalog der aktiven Veröffentlichungspflichten aufgenommen? Wieso haben Sie sich nicht am Entwurf der Landesregierung in Rheinl.-Pfalz orientiert, das eindeutig größere Spielräume für Transparenz und Bürgerbeteiligung zuläßt? Können Sie konkret zusagen, dass es noch zu einer Expertenanhörung im Landtag kommen wird oder wird dies nicht vermutlich dem Zeitdruck zum Ende der Legislaturperiode zum Opfer fallen?

Vielen Dank für die Beantwortung!

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