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Frage von Alma D. •

Frage an Nils Schmid von Alma D. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Herr Dr. Schmid

am 28. Februar 2012 wurde den Stuttgartern der asphaltierte Teil des mittleren Schlossgartens flankiert durch Bauzäune zurückgegeben. Dieses Areal wird auch "Bürgerkorridor" genannt. Nach den letzten Meldungen wird die Bauherrin DB AG mehr als 1 Jahr benötigen, um vom Eisenbahnbundesamt die Genehmigung für die eigentlichen Baumaßnahmen für den Bahnhofstrog zu erhalten, weil für die Verdopplung der Grundwasserabpumpanlagen ein längeres Verfahren auch mit Bürgeranhörung nötig ist.

Es wäre wünschenswert, dass die große Parkfläche für die nächsten zwei Sommer wieder der Bevölkerung zur Erholung zur Verfügung gestellt werden könnte. Wenn also die DB AG tatsächlich nicht bauen kann, könnte doch der Gestattungsvertrag zumindest modifiziert werden, sodass die Stuttgarter nicht so lange warten müssen, bis ihnen ein ganz anderer Schlossgarten wieder zur Verfügung gestellt wird.

Vielleicht kann man auf dieser Wiese auch vom Land finanzierte Schattenspender aufstellen.

Könnten Sie bitte Stellung dazu nehmen, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann.

Mit freundlichen Grüße
Alma Demunnek

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Demunnek,

vielen Dank für Ihre Frage, die auf einer Aussage beruht, die fälschlicherweise immer wieder vorgebracht wird. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr diese richtigzustellen.

Die Behauptung, die Bauarbeiten im Mittleren Schlossgarten könnten erst im Jahr 2014 aufgenommen werden, ist falsch. Vielmehr werden aktuell bauvorbereitende Maßnahmen im Mittleren Schlossgarten durchgeführt. Dazu gehören neben der Baufeldfreimachung z. B. auch die Einrichtung von Logistikflächen oder die Durchführung einer Kampfmittelsondierung. Diese Maßnahmen ermöglichen erst den Beginn der Baumaßnahmen, die nach Auskunft des Kommunikationsbüros Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V. planmäßig für Beginn 2013 vorgesehen sind.

Das von Ihnen angesprochene Grundwassermanagement und die beantragte 7. Planänderung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 1.1 läuft parallel, um während der Bauzeit mehr Grundwasser umwälzen zu können. Daraus zu schließen, dass sich der Baubeginn insgesamt verzögert, ist jedoch falsch. Vielmehr bleibt der bestehende Planfeststellungsbeschluss gültig und bietet die rechtliche Grundlage für einen Beginn der Baumaßnahmen Anfang 2013.

Ihr Wunsch nach einer baldigen (Wieder-)Nutzung des Schlossgartens ist nur allzu verständlich. Die Projektpartner setzen sich mit Kräften dafür ein, dass die Baumaßnahmen zügig vorankommen, damit den Menschen in Stuttgart und im Land der Schlossgarten, aber auch der neue Stuttgarter Hauptbahnhof sobald als möglich zur Verfügung stehen. Wie bei jeder Großbaustelle sind leider auch hier zwischenzeitlich Belastungen und Einschränkungen unvermeidlich.

Mit freundlichen Grüßen

Nils Schmid

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