Sie und Ferat Koçak fragten 2022 in Drs. 19/11121 Ort, Datum,Uhrzeit, Einheiten, Kräftestunden und mitgeführte Waffen bei Clan-Einsätzen ab. Welchem Zweck dienten diese Angaben? Warum so detailliert?
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Angaben dienten der parlamentarischen Kontrolle der Polizei. Ferat Koçak und ich wollten nachvollziehen, aus welchen Anlässen die sogenannten Verbundeinsätze zur „Clankriminalität“ stattfanden, welchen Aufwand die Behörden betrieben und was dabei herauskam. Dafür braucht es konkrete Angaben zu den einzelnen Einsätzen. Eine bloße Gesamtzahl der Kontrollen sagt darüber wenig aus.
Hintergrund ist unsere langjährige Kritik am Konzept der sogenannten „Clankriminalität“. Es leistet Pauschalisierung und Stigmatisierung Vorschub, wenn Menschen wegen ihres Familiennamens oder ihrer Herkunft mit Kriminalität in Verbindung gebracht werden. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für organisierte Kriminalität müssen die Behörden entschieden vorgehen, auch mit gemeinsamen Einsätzen von Polizei, Zoll und anderen Behörden. Ein Familienname darf aber keinen Tatverdacht ersetzen.
Gerade die öffentlichkeitswirksamen Kontrollen von Shisha-Bars, Spätis und anderem migrantisch geprägten Kleingewerbe müssen sich kritisch hinterfragen lassen. Betroffene berichteten von martialischem Auftreten, ausbleibender Kundschaft und Geschäftsschließungen, obwohl teilweise nur geringfügige Verstöße festgestellt wurden. Solche Einsätze haben Folgen für die Geschäfte, ihre Beschäftigten und Gäste.
Deshalb haben wir die Details abgefragt: Datum, Uhrzeit und Ort ermöglichen es, bereits erfolgte Einsätze zuzuordnen und ihren Umfang nachzuvollziehen. Die beteiligten Behörden und Einheiten sowie die Einsatzkräftestunden zeigen, welche Ressourcen eingesetzt wurden. Diese Angaben haben wir zusammen mit den festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfragt. So lässt sich prüfen, ob Aufwand und Ergebnisse in einem angemessenen Verhältnis stehen und inwieweit die Einsätze tatsächlich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität beitragen.
Bei den Waffen ging es konkret um offen getragene Maschinenpistolen oder andere Schnellfeuerwaffen und die zugrunde liegende Gefahrenprognose. Ein solches Auftreten bei der Kontrolle von Gewerbebetrieben muss begründet sein. Auch die Verhältnismäßigkeit der Bewaffnung gehört zur parlamentarischen Kontrolle.
Mir geht es um eine wirksame und rechtsstaatliche Polizeiarbeit, die Menschen vor Kriminalität schützt und niemanden unter Generalverdacht stellt. Um die Einsatzstrategie bewerten und öffentlich diskutieren zu können, brauchen wir konkrete Antworten. Sensible Informationen, deren Veröffentlichung Ermittlungen gefährden könnte, kann der Senat selbstverständlich zurückhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Niklas Schrader

