Wäre ein Koalitionswechsel unter Umgehung von Neuwahlen möglich? Könnte Kanzler Scholz absichtlich eine Vertrauensfrage verlieren, um sich danach z.B. von SPD und CDU zum Kanzler wählen zu lassen?
Beim Durchdenken dieser Variante eines Regierungswechsels mittels Grundgesetz bin ich allerdings in Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GG auf die Formulierung "anderer Bundeskanzler" gestoßen. Hiernach wäre es also zur Umgehung von Neuwahlen durch Auflösung des Bundestages notwendig, eine andere Person zum Kanzler zu wählen.
