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Niels Annen
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Frage von Michael G. •

Frage an Niels Annen von Michael G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Annen,

ich betreibe in meiner Wohnung 2 offene WLAN, die als Teil des Hamburger Freifunk Netzes erreichbar sind. In diesem Zusammenhang möchte ich sie sehr dringlich bitten, die Stellungnahme des Fördervereins Freie Netze (zu finden unter http://freifunkstattangst.de/files/2015/03/Stellungnahme_tmg_stoererhaftung_12315.pdf) zum aktuellen Gesetzesentwurf des BMWi bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang interessiert mich, wie sie persönlich zur Störerhaftung stehen, ob sie sie befürworten oder abschaffen wollen und wie ihre Position zur Förderung von freien Netzen ist.

Schließlich wüßte ich gern ob sie glauben, das neue Gesetz wie vom BMWi vorgeschlagen, werde freie Netze befördern.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Gerdau

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gerdau,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Referentenentwurfes eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat sich die Bundes-regierung auf einen Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verständigt. Das BMWi hat diesen Entwurf am 11. März 2014 veröffentlicht; er ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/telemedienaenderungsgesetz,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Mit dem Entwurf soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, der vorsieht

(1.) die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber durch eine Klarstellung der Haftungsregelungen analog zu Anbietern von Internet-zugängen (Access-Provider) zu schaffen,

sowie

(2.) rechtlich klarzustellen, das Hostprovider, also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern, sich nicht länger auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion wird dieser Kompromiss der Bundesregierung im Ergebnis zu mehr öffentlichen WLAN-Angeboten führen, mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer von offenen WLANs besser schützen. Es bleiben aber wie von Ihnen erwähnt, noch zahlreiche Fragen offen.
Diese Fragen, die auch vom Förderverein Freie Netzwerke e.V. angesprochen werden, betreffen vor allem die Prüfung der Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben, die praktische Handhabbarkeit der von den WLAN-Anbietern zu treffenden Vorkehrungen (z.B. mit Blick auf eine niedrigschwellige Einwilligung oder auch hinsichtlich der Verschlüsselungs-problematik) sowie die Abgrenzungsprobleme zwischen geschäftsmäßigen und privaten Anbietern.

Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, die Zahl der öffentlichen WLAN-Angebote deutlich zu erhöhen und Rechtssicherheit für alle Betreiber, also auch für das Angebot von Freifunk, zu schaffen. Diese Punkte gilt es im anstehenden parlamentarischen Verfahren zu klären.

Nachdem der Gesetzentwurf der Bundesregierung an Länder, Verbände und Experten verschickt wurde und diese die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen, wird der Gesetzentwurf nach Abschluss dieser Konsultationen der Gesetzentwurf. nochmals überarbeitet und anschließend bei der EU-Kommission notifiziert werden. Während der Notifizierung gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist.

Im Anschluss wird dann die Kabinettbefassung voraussichtlich im Juli erfolgen, bevor der Entwurf das Parlament erreicht und in den Fachausschüssen sowie sicher auch im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung beraten wird. Im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratung wird dann die Klärung der oben erwähnten offenen Fragen stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Annen

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