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Nico Gunzelmann
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Frage von Susanne K. •

Warum lässt das Grundsteuermodell Parkplätze und Grünflachen außer acht

Wir haben 1655m2 Grundstück. Die Nachbarstraße teilte mit dass sie nicht mehr parken können da Haltestellen entstehen , daher wird unser Vorgarten zugeparkt. ( Drei Stellplätze). Für die Hälfte Grundsteuer von uns gibt es 6 m Straße für Briefkasten , Mülltonnenboxen , dauerhaftes parken von Mülltonnen, 2 Autos am Strassenrand plus Besucher , halten von Postfahrzeug vor Nachbars Haus

Für 22 Prozent Grundsteuer von uns (200 €) gibt es 13 m Straße nur Alleinnutzung umsonst dazu ( 1 m Grenzbebauung zur Straße , nie genutzte Garagen.

Gut was mich nun am meisten ärgert , wir haben 11 mal täglich Türen knallen ,wenden, Grundstück betreten um Beifahrer ausladen zu lassen da kein Gehweg, parken mit m Abstand ohne Gehweg von Autos Musik ,.die kippen von anderen vor dem Haus , brauchen Halteverbote um dem Vorgarten zu bestellen , haben Wenden, Dank zugeparkter Straße die Ausweichstelle,...

Und nun den Fahrbahnlärm von anderen.

Sprich uns brummt man 100.000 Lärmschutz auf.

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Antwort von CDU

Vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihrer persönlichen Situation.

Die Reform der Grundsteuer wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig, das die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hat. Die Länder waren anschließend aufgefordert, ein neues Modell einzuführen.

Baden-Württemberg hat sich bewusst für das sogenannte Bodenwertmodell entschieden. Ziel war es, ein möglichst einfaches, transparentes und bürokratiearmes Verfahren zu schaffen. Deshalb orientiert sich die Bewertung im Wesentlichen an der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Dieses Modell wurde inzwischen auch höchstrichterlich bestätigt.

Unabhängig davon nehme ich Ihre Hinweise und Ihre Kritik an den Auswirkungen der Grundsteuerreform gerne in meine politische Arbeit auf. In diesem Zusammenhang wollen wir prüfen, den Kommunen künftig die Möglichkeit einzuräumen, über einen separaten Hebesatz übermäßige Belastungen von Wohngrundstücken infolge der Grundsteuerreform abzumildern.

Mit freundlichen Grüßen

Nico Gunzelmann

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