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Niclas Herbst
CDU
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Frage von Malte G. •

Frage an Niclas Herbst von Malte G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Herbst,
hiermit möchte ich fragen:

Könnte ein "Recht auf Sondertilgung" bei Privatkrediten eingeführt werden?

Es kann nicht sein, dass eine Bank einem die Sondertilgung eines Kredites verweigern darf, wenn man diesen zurückzahlen könnte.

Ebenso muss es eine weitere Vereinfachung bei Privatkrediten aller Art geben.

Ein Ein-Seitiges Informationsblatt, auf dem alle wichtigen Infos zum Kredit angezeigt werden müssen. Ähnlich wie es bei Versicherungen bereits der Fall ist.

Beispiel: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R1469&from=SK

Letzte Seite.

Soetwas auch für Privatkredite wäre wichtig!

Ich habe erlebt, wie ich in einen Kredit geraten bin, der keine Sondertilgung erlaubt. Dies wurde mir mündlich versichert und ich habe es wohl übersehen, dass dem nicht so war.

Ein Solches Datenblatt würde extrem helfen!

Mein Voriger Kredit wurde sondergekündigt und ich wurde in einen neuen gedrängt.
Beim Vorigen Kredit hatte ich eine Bedingung missachtet, die das Leistungsverweigerungsrecht der Bank ausgelöst hat.

Hätte ich ein Blatt gehabt, was mir die wichtigsten Pflichten und Rechte erläutert, wäre dies vermeidbar gewesen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Malte Gunnesson

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Antwort von
CDU

> Sehr geehrter Herr G.,
>
> ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
>
> Ihre Anfrage umfasst zwei Themenkomplexe: zum einen das "Recht auf Sondertilgung" bei Privatkrediten, zum anderen die gängigen Informationspflichten. Leider geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor ob es sich bei Ihrem „Privatkredit“ um ein Allgemeines-Verbraucherdarlehen (CCD) oder ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen (MCD) handelt.
>
> Zum ersten Teil Ihrer Anfrage zu Sondertilgungsrechten:
>
> In der EU und in Deutschland gibt es viele verschiedene Produktgestaltungen für Verbraucherkredite. Z.B. sind variabel verzinsliche Verträge in der Regel mit dreimonatiger Frist kündbar. Auch bei festverzinslichen Krediten gibt es Produktvarianten, die Sondertilgungsrechte einräumen. Wurde bei Vertragsschluss ein Kredit gewählt, der – möglicherweise zu günstigeren Zinsen – eine solche vorzeitige Rückzahlung nicht vorsieht, gilt im deutschen Recht wie für alle Verträge der Grundsatz, dass beide Vertragsparteien sich an den geschlossenen Vertrag halten müssen. Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehen kann nach Art. 16 der CCD beschränkt werden. Das ist in Deutschland auch geschehen, in § 501 Abs. 3 BGB (max. 1% bzw. 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Betrages oder die vereinbarten Sollzinsen, was weniger ist). Will sich der Darlehensnehmer vorzeitig aus dem Vertrag lösen und stimmt die Bank zu, muss er der Bank den daraus entstehenden Schaden ersetzen (sog. Vorfälligkeitsentschädigung). Dies gilt auch für die besonderen Konstellationen, in denen den Verbrauchern ein gesetzliches Recht auf vorzeitige Rückzahlung eingeräumt wurde.
>
> Die EU hat zahlreiche positive Beschlüssen im Sinne eines besseren Verbraucherschutzes im Kredit & Darlehensbereich gefasst. Wenn es sich bei dem von Ihnen genannten „Privatkredit“ um ein Allgemeines Verbraucherdarlehen (CCD) handelt, finden Sie gute Informationen hier:
>
> Art. 16 der RL über Verbraucherkreditverträge „Vorzeitige Rückzahlung“
>
> https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008L0048:de:HTML
>
> Wenn es sich bei Ihrem Kredit um ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen (MCD) handelt, gelten – entsprechend der Differenzierung in der Richtlinie – nicht dieselben Regeln.
>
> Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage zu den Informationspflichten:
>
> Für Verbraucherkredite gibt es – ebenso wie für Versicherungen – europaweit vorgeschriebene Informationspflichten (Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite). Verbraucher werden damit bereits vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert. Das ermöglicht dem Verbraucher, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Diese Informationspflichten sind jedoch sehr umfassend und ausführlich. Hierdurch kommt es zu einem Informationsüberfluss, der das Gegenteil des Bezwecktem bewirkt, sodass der Verbraucher bei Kreditabschluss ggf. nicht wirklich informiert ist.
>
> Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt eine andere vorvertragliche Information, das ESIS Immobiliendarlehen - Your Europe (europa.eu) – aufgrund der hier anderen Konstellation sind dem Verbraucher dort andere Informationen mitzuteilen.
>
> Die anstehenden Überprüfungen der CCD (Allgemeines Verbraucherdarlehen) und MCD (Immobiliar-Verbraucherdarlehen) sind eine gute Gelegenheit, die von Ihnen angesprochenen Punkte aufzugreifen. Ich werde mich entsprechend mit den zuständigen EVP-Kollegen im Wirtschafts- und Währungsausschuss in Kontakt setzen.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
Niclas Herbst

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