Portrait von Natalie Pawlik
Natalie Pawlik
SPD
71 %
12 / 17 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Katja T. •

Werden Sie sich gegen eine mögliche Budgetierung der Psychotherapie einsetzen, welche effektiv die Versorgung verschlechtern und langfristig immense Folgekosten bedeuten würde?

Ich arbeite seit 2020 als approbierte Psychotherapeutin in der ambulanten Versorgung und helfe täglich Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wieder am gesellschaftlichen Leben, dem Schulalltag und am Arbeitsleben teilzunehmen. Das spart uns allen in Zukunft viel Geld - die Kosten meiner Berufsgruppe am den gesamten Gesundheitsausgaben sind nach wie vor marginal.

Hier sind die wichtigsten Fakten, die verdeutlichen sollten, wie absurd es wäre bei uns einfach nur zu kürzen - das macht Versorgung nicht effektiver - sondern einfach nur schlechter verbunden mit hohen gesellschaftlichen Folgekosten.

https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Aktuelles_News/Pressemitteilungen/2026/20260414_Faktenblatt_Verguetung_Psychotherapie.pdf

Portrait von Natalie Pawlik
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Um die großen Finanzierungslücken zu schließen und den Teufelskreis immer weiter steigender Beitragssätze zu durchbrechen, hat die Bundesregierung Ende April einen Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. Über den Entwurf und die darin vorgesehenen Maßnahmen wurde im Bundestag intensiv beraten.

Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität. Die starken Ausgabenanstiege der letzten Jahre wurden durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe von mittlerweile rund 65 Milliarden Euro pro Jahr von Versicherten und Arbeitgebern finanziert. Weitere Beitragssatzerhöhungen sind weder den Rentnerinnen und Rentnern noch den Beschäftigten und ihren Arbeitgebern zuzumuten. Gleichzeitig stehen auch die öffentlichen Haushalte unter enormem Druck.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit beauftragt, Empfehlungen vorzulegen, mit denen das zum 1. Januar 2027 drohende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 15,3 Milliarden Euro kurzfristig gedeckt werden kann. Bis 2030 könnte sich dieses auf rund 40 Milliarden Euro erhöhen. Dies würde einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze auf 4,7 Prozent beziehungsweise einen Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 19,3 Prozent bedeuten. Ohne Reformmaßnahmen wäre dies eine massive und unzumutbare Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Der dann vorgelegte Gesetzesentwurf orientierte sich dabei stark an den 66 Empfehlungen der Kommission. Er sieht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vor, durch die im Jahr 2027 insgesamt 16,3 Milliarden Euro eingespart werden sollen. Die Belastungen werden auf viele Schultern verteilt, um deutlich zu machen, dass nicht nur Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, Krankenkassen, Beitragszahler und der Bund, sondern auch Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Hebammen und alle weiteren Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Teil der Lasten tragen müssen.

Um das Gesundheitssystem langfristig zu stabilisieren, legt die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD großen Wert darauf, gleichzeitig die vereinbarten Strukturreformen weiter voranzutreiben und umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung und die weitere Digitalisierung des gesamten Gesundheitsbereichs. Das Ziel insgesamt bleibt eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung des Systems.

Grundsätzlich kann ich Ihre Sorgen und Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die psychotherapeutische Versorgung sehr gut nachvollziehen. Ich bin mir der aktuellen Herausforderungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, von steigenden Kosten bis hin zu einer hohen Bürokratielast, sehr bewusst.

Nach langen Beratungen und Anhörungen sowie etlichen Gesprächen mit Akteuren aus den betroffenen medizinischen Bereichen, darunter auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, wurde das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz mehrheitlich im Bundestag beschlossen. Ich kann Ihnen versichern, dass meine Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion und ich bei den Beratungen stets berücksichtigt haben, dass durch die geplanten Maßnahmen keine übermäßige Belastung in Ihrem Versorgungsbereich entsteht. Wir nehmen Ihre Sorgen diesbezüglich und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen sehr ernst.

Das nun beschlossene Gesetz enthält eine Regelung, die vorsieht, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig wie alle anderen Facharztgruppen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) einbezogen werden. Aus diesem Vergütungssystem erhalten alle Vertragsärzt:innen sowie Vertragspsychotherapeut:innen ihr Honorar. Grundlage ist der tatsächliche Versorgungsbedarf der Bevölkerung. 

Für die Übergangsphase stellen wir sicher, dass das Vergütungsvolumen für die Psychotherapie bestehen bleibt und parallel zur MGV wächst. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen extrabudgetären Vergütungsbestandteile, etwa für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, bleiben selbstverständlich zusätzlich erhalten.

Allerdings sind wir uns jedoch sicher, dass diese Ausnahmen allein noch nicht für einen reibungslosen Übergang ausreichen. Deshalb haben wir uns im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit der Union darauf verständigt, die Übergangsregelungen weiter zu verbessern. Unsere Einigung sieht unter anderem vor, dass begonnene psychotherapeutische Behandlungen auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung fortgeführt werden können. Zudem wird die extrabudgetäre Vergütung für besonders schutzbedürftige Patientengruppen fortgeführt. Darüber hinaus erhält die gemeinsame Selbstverwaltung den Auftrag, festzulegen, in welchen Fällen Behandlungen künftig prioritär aufgenommen und weiterhin extrabudgetär vergütet werden sollen. Aufgrund verfassungsrechtlicher Gegebenheiten sind die Verbesserungen aktuell noch nicht Teil des beschlossenen Gesetzes. Wir wollen und werden sie aber unmittelbar nach der Sommerpause in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen. Um die Wichtigkeit des Themas und die Absicht weitere Verbesserungen herbeizuführen noch einmal zu unterstreichen, haben wir im Bundestag diesbezüglich einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht und diesen ebenfalls mehrheitlich beschlossen.

Uns ist bewusst, dass die Vergütungssystematik der Psychotherapie Besonderheiten aufweist, die bei der Einbindung in die MGV berücksichtigt werden müssen. Unser gemeinsames Ziel ist eine Vergütungsstruktur, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf realistisch abbildet und eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung langfristig sichert. Im Mittelpunkt steht dabei, dass Patientinnen und Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer bedarfsgerechten Behandlung erhalten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unter verlässlichen und angemessenen Rahmenbedingungen arbeiten können.

Abschließend noch einmal vielen Dank für Ihre Hinweise. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, dann wenden Sie sich gerne jederzeit erneut an mich. 

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Pawlik

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Natalie Pawlik
Natalie Pawlik
SPD

Weitere Fragen an Natalie Pawlik