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Natalie Pawlik
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Frage von Artem T. •

Wegen deutsche Staatsangehörigkeit für Spätaussiedler, wenn er in Deutschland wohnt. Zu wem kann ich mich melden?

Wenn ich ein Spätaussiedler bin der aber als Ausländer in Deutschland lebt, weil ich mit meiner Frau nach Deutschland gekommen bin und deshalb wurde ich als Spätaussiedler durchgestrichen. Ich habe gehört das es im Dezember ein neues Gesetz geben wird wo ich als Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann und die russische behalten kann.
Im Ausländeramt im Saarland konnte mir keiner helfen da niemand wusste wer für sowas Zuständig ist.
Ich wollte bei Ihnen wissen wenn ich für sowas kontaktieren kann.

Mit freundlichen Grüßen
Artem

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für die Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die deutsche Volkszugehörigkeit (Abstammung von einem deutschen Staats- oder Volkszugehörigen, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum sowie die Bestätigung des Bekenntnisses durch die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch in deutscher Sprache – grundsätzlich – im Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag führen zu können),
  • die Geburt vor dem 1. Januar 1993,
  • ein Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten zu bestimmten Stichtagen,
  • ein Verlassen der Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 und zwar im Wege des Aufnahmeverfahrens,
  • die Aufenthaltnahme im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes innerhalb von 6 Monaten nach Verlassen der Aussiedlungsgebiete.

Das am 16. November 2023 vom Deutschen Bundestag in der 2. und 3 Lesung beschlossene Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes enthält folgende Neuerungen in Bezug auf das Aufnahmeverfahren:

  • Sicherstellung der Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis in Bezug auf das Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens
    Künftig soll – wie vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021 - eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete möglich sein. Dabei reichen auch ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus.
  • Ermächtigung für eine Rechtsverordnung des BMI, in der die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen der Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet bei kriegsbedingter Flucht als fortbestehend gilt
    Geflüchtete vor dem Krieg werden künftig ihren Anspruch auf Anerkennung als Spätaussiedler nicht verlieren.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Prüfung, ob in Ihrem konkreten Fall die Voraussetzungen für die Aufnahme als Spätaussiedler vorhanden ist,  ausschließlich durch das für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens zuständige Bundesverwaltungsamt erfolgen kann. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch über die Durchwahl +49 22899358-91919 an das Bundesverwaltungsamt. Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie im Internet unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/spaetaussiedler_node.html.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Pawlik

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