Portrait von Monika Schaal
Monika Schaal
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Monika Schaal zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Robert W. •

Frage an Monika Schaal von Robert W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Dr. Schaal,

mit Entsetzen lese ich in einer Pressemitteilung der Hamburger Umweltverbände BUND und NABU sowie des Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC, das die seit 2010 verbindlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid die Stadt Hamburg erst ab dem Jahr 2020 einhalten will. Meine Frage dazu ist, wie hoch sind die Strafgelder und ab wann muss Hamburg die Strafgelder an die EU zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Weber

Portrait von Monika Schaal
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Seit 2002 werden  in Hamburg  Überschreitungen von Toleranzmargen für Stickoxid festgestellt. Maßnahmen aus dem  2004 vorgelegten  Luftreinhalteplan  mit zahl­rei­chen Maßnahmen konnten nicht verhindern, dass auch die seit dem 1. Januar 2010 verbindlich festgelegten Immissionsgrenzwerte für Stickoxid weiter über­schrit­ten wur­den. Darum hat der SPD Senat im letzten Jahr einen neuen Luftreinhalteplan mit 80 Maßnahmen erarbeitet. Er schließt die Be­käm­pfung von Feinstaubbe­lastun­gen (PM 10) mit ein.

Es zeichnet sich aber – wie Sie auch schon festgestellt hatten – schon heute  ab, dass die Probleme mit Stickoxiden und Feinstaub erst  bis 2020  beseitigt werden können. Darum  hat der Senat im Dezember letzten Jahres bei der  EU-Kommission  einen An­trag auf Verlängerung der Frist zur Einhaltung der Grenzwerte gestellt. Der dazu vorgelegte Luftreinhalteplan (siehe : http://www.hamburg.de/luftreinhaltung/3744840/fortschreibung.html) will aufzeigen, wie die Einhaltung des Grenzwertes bis zum Ablauf der neuen Frist erreicht werden könnte. Eine Antwort der EU-Kommission steht noch aus.

Neben  Hamburg  haben  56 weitere deutsche Städte und Gemein­den einen solchen Antrag auf Fristverlängerung bei der EU eingereicht. Strafgelder werden  - wenn überhaupt – nicht gegen eine einzelne Stadt, sondern gegen Deutschland verhängt. Da Hamburg aber einen Luftreinhalteplan aufgelegt hat, der aufzeigt, wie die Grenzwerte erreicht werden könnten, und gleichzeitig eine Fristverlängerung beantragt hat, stellt sich die Frage nach einer möglichen Strafzahlung und nach deren eventueller Höhe zur Zeit nicht.

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2012  liegt der Bürgerschaft vor und wird in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt und Verkehr  behandelt. Im Mittelpunkt stehen straßen­verkehrs­bedingte Emissionen wie Aufstellung eines Verkehrsma­na­ge­­mentplans, Umsetzung des Busbeschleu­ni­gungs­- und Erneue­rungs­programms, Verbesserung und Ausbau von ÖPNV und Radverkehr, Flotten­erneuerung durch Steigerung des Anteils emissionsarmer / -freier Fahrzeuge wie Ausweitung der Elek­tromobilität. Ein weiterer Schwerpunkt sind Maßnahmen zur Re­duzierung innerstädti­scher Hinter­grund­belastung durch Steigerung von   Energieeffi­zi­enz und Wärmedäm­mung sowie  zur Verringerung von Schiffsemissionen im Hafen  z.B. durch Land­strom­.

Mit den Kammern wurde  die sog.  Luftgütepartnerschaft vereinbart, in der sich Unternehmen zu freiwilligen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Hamburg verpflichten, z. B. durch Beschleunigung der Flottenerneu­erung, Optimierung des Fuhrparkmanagements und Information der Belegschaft zu umweltverträglichen Verkehrsmitteln.

Mit freundlichen Grüssen
Monika Schaal