(...) Ich vermute, dass dieser Umstand wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeit in seinen Urteilen zum SGB II nicht verworfen hat. Diese Position, die grundsätzlich die Sanktionsmöglichkeit bei entsprechendem Fehlverhalten im Rahmen des SGB II einräumt, akzeptiere ich daher genauso, wie es bisher unser Verfassungsgericht getan hat. (...)
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