Werden Sie gegen eine Chat Kontrolle stimmen?
Das Briefgeheimnis (Artikel 10 GG) ist unantastbar!
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Ansicht hinsichtlich der rechtlichen Bedenken bezüglich einer solchen „Chatkontrolle“. So sehr die von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele zur Bekämpfung und der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern sowie zum besseren Schutz von Kindern an sich unterstützenswert sind, so sehr geht die Einführung einer „Chatkontrolle“ darüber hinaus.
Neben der verfassungs- und europarechtlichen Problematik einer „Chatkontrolle“, besteht das Risiko, dass durch ein Aufbrechen der Ende-zu-Ende Verschlüsselung weitere Schwachstellen entstehen.
Zudem bleiben in der Diskussion um die „Chatkontrolle“ tatsächlich wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum weitestgehend außen vor.
Nachdem dieses Thema aktuell allerdings nur im EU-Parlament sowie im Bundestag behandelt wird, werde ich persönlich nicht darüber abstimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Dahlke

