Einbürgerung Bearbeitingszeiten: Wieso Behörden Offensichtlich gegen § 75 VwGO stossen?
Sehr geehrte Frau Dahlke,
seit mehrere Jahren RP Darmstadt ankündigt wartezeiten von mehr als 1 Jahr bis Bearbeitungsbeginn des Einbuergerungsverfahren obwohl diese die im § 75 VwGO vorgesehene Bearbeitungszeiten überschreiten und zum Untätigkeitsklagen führt. Das gleiche gilt jetzt fuer Einbuergeerungsamt Frankfurt am Main wo man circa 9 Monate bis zum Vorsprache Warten muss. Wie so wird das toleriert? Was wird im Hessen dagegen unternommen? Gibt es ein Plan auf Digitalisierung des Prozess so wie im Andere Bundesländern?

