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Mike Mohring
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Frage von Jens M. •

Frage an Mike Mohring von Jens M. bezüglich Verbraucherschutz

Werter Herr Mohring,

nun soll im Landtag die neue Regelung zur Abwasser- und Kommunalordnung durchgewunken werden.

Warum stellt man die Problematik des Abwassers auf das Verursacherprinzip um? Wenn ich zb. 220 Kubikmeter Wasser verbrauche, dann kann ich eigentlich auch nur für diese 220 Kubikmeter Abwassergebühren bezahlen.

Wie wird die Regelung mit den Straßenausbaubeiträgen ausgehen? Bisher sind ja die Gemeinden welche sich nicht dafür entschieden haben, von den CDU geführten entsprechenden Landesinstitutionen abgemahnt worden und jetzt so kurz vor der Wahl sagt Ihre Partei man wolle die Entscheidung diese zu erheben oder nicht, auf einmal den Kommunen überlassen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. August 2009.

Durch die Verabschiedung unseres Beitragsbegrenzungsgesetzes soll sichergestellt werden, dass die gesetzgeberische Wertentscheidung aus dem Jahre 2004 auch unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils zum Kommunalabgabengesetz aufrecht erhalten bleibt. Durch unseren Gesetzentwurf sollen Eigentümer unbebauter und überdurchschnittlich großer Grundstücke sowie solcher, die unterhalb der baurechtlichen Höchstgrenze bebaut sind, privilegiert werden. Unsere Neuregelung orientiert sich konsequent an den am 1. Januar 2005 eingeführten Privilegierungstatbeständen, weil nur so die vom Gesetzgeber beabsichtigte bürgerfreundliche Finanzierung und vorteilsgerechte Belastung der Abgabepflichtigen aufrechterhalten werden kann.

Insbesondere in Anbetracht der knappen Zeit haben wir uns ausschließlich auf den aus dem Verfassungsgerichtsurteil resultierenden Nachbesserungsbedarf beschränkt. Sonstige Ergänzungsvorschläge, insbesondere die Verquickung mit Fragen des Straßenausbaubeitragsrechts haben wir nicht aufgenommen. Denn hierbei handelt es sich um eine seinerseits rechtlich höchst komplexe Materie, die einer eigenständigen sorgfältigen Betrachtung und Regelung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Mohring

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