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Michél Pauly
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Frage von Walter M. •

Frage an Michél Pauly von Walter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Im Bestattungsgesetz ist eine ungerechte Regelung getroffen: Der besondere Umgang mit der 'Totenasche'; so dass Hinterbliebene nicht frei entscheiden können, wie sie mit der Totenasche umgehen wollen. Diese 'Knebelregelung' stellt ein unannehmbares Unrecht dar, weil die Totenasche infolge ihrer Produktion steriles Material darstellt und von diesem keine Gefahr einer Kontaminierung ausgeht, die eine solche Regelung begründen würde. Daher wird von mir, wie auch von vielen Bürgern gefordert: " Totenasche in die freie Verfügbarkeit!" Diese Forderung entspricht dem Artikel 2 unseres Grundgesetzes; anders herum: Die bestehende Gesetzeslage insoweit stellt ein gesetzliches Unrecht dar, weil die Einschränkung der Hinterbliebenen in keiner Weise begründet ist. Gleichzeitig werden Hinterbliebene widerrechtlich gezwungen ordnungswidrig zu handeln, wenn sie ihrem rechtlichen Anspruch auf freie Verfügung entsprechend handeln; insbesondere, wenn sie ein Vermächtnis des Verstorbenen hinsichtlich seiner Totenasche erfüllen wollen, wie er es zu Lebzeiten anders gewollt hat, als es unrechtmäßig im Bestattungsgesetz - von wem ? - im Jahr 1934 - von den Nationalsozialisten so unbegründet geregelt wurde, wie es heute noch so unbegründet besteht.
Insoweit bitte ich höflichst um Ihre Stellungnahme, wie Sie - im Falle Ihrer Wiederwahl - sich diesem Anliegen widmen.

Mit freundlichen Grüßen
W. M.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M.,

zunächst eine kleine Korrektur: Noch bin ich nicht im Bundestag. Sollte
ich im September in den Bundestag gewählt werden, wäre dies für mich das
erste Mal. Bisher bin ich Ratsherr der Hansestadt Lüneburg und damit
bisher lediglich ehrenamtlicher Kommunalpolitiker.

Meine Partei hat zum Bestattungswesen keinen Passus im Wahlprogramm. Ich
selbst, und dafür würde ich mich auch in meiner Fraktion oder gar in
einer künftigen Bundestagsmehrheit einsetzen, halte nichts vom bisher in
Deutschland praktizierten Totenkult der regelmäßig auf Friedhöfe
beschränkt ist. Wenn es nach mir geht, sollte jeder Mensch selbst
entscheiden können was mit seinen Überresten nach dem Ableben passiert.
Oder aber Sie/Er sollte die Entscheidung nahen Angehörigen überantworten
können. Ich selbst würde z.B. wollen dass meine Asche (meines Wissens
gehören dazu auch unverbrannte Teile der Knochen die gemahlen werden)
einfach auf ein fruchtbares Stück Boden, vielleicht in einem Stück
Garten, verstreut wird, so dass aus vergangenem Leben neues Leben
erwächst. Genauso würde ich es zulassen, dass die Asche als Andenken in
einem Gefäß von Angehörigen aufgebahrt wird. Um es kurz zu sagen: Ich
bin da ganz bei Ihnen und frage mich, warum sich der Gesetzgeber da
überhaupt einmischt. Ich denke Politik sollte alles entscheiden dürfen
aber kluge Politik weiß auch, dass man sich in ganz ganz vielen Gebieten
am Besten einfach raushält - das Bestattungswesen gehört für mich dazu.

Ich hoffe ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und würde
mich freuen vielleicht mit Ihnen im Wahlkampf oder danach einmal das
persönliche Gespräch führen zu können,

mit freundlichen Grüßen,
Michèl Pauly