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Michael Thews
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Frage von Rainer H. •

Frage an Michael Thews von Rainer H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Abgeordneter,

"Geld ohne Gegenleistung widerspricht meinem Bild einer sozialen Marktwirtschaft" sagt Minister Spahn https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/jens-spahn-im-interview-deutschland-hat-es-sich-zu-bequem-eingerichtet/23678820.html
Wenn dies so ist, wieso werden dann Menschen, deren Körper (in Teilen) laut Spiegel in 2009 bereits 250000 Dollar wert war https://www.spiegel.de/wirtschaft/lukratives-geschaeft-deutsche-firma-handelt-mit-ukrainischen-leichenteilen-a-644416.html und die per Gesetz als Organ- und Gewebespender gelten sollen https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911096.pdf nicht für ihre Organe/Gewebe zu Lebzeiten bezahlt?
Nach einem Bericht von rp 2009 verdienen Unternehmen an den Medikamenten jährlich Milliarden, kann eine Lebertransplantation mit Vor- und Nachbehandlung bis zu 200.000 Euro kosten, eine Nierentransplantation im Durchschnitt zwischen 50.000 und 65.000 http://www.ruhr-uni-bochum.de/chirurgie-kk-bochum/pressespiegel/2012.08.08%20RP%20-%20So%20teuer%20ist%20eine%20Transplantation.pdf als pdf oder als html https://web.archive.org/web/20180228142518/http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/medizin/so-teuer-ist-eine-transplantation-aid-1.2942852
Wie hoch sind aktuell die Kosten, sicher höher!?
Was ist mehr das Eigene, als der eigene Körper, der von anderen umfassend begehrt wird und die dafür sehr viel Geld zu bezahlen bereit sind, nur nicht dem Eigentümer oder dessen Erben? Die Gegenleistung als Gesetz formuliert, das Geld für die Gegenleistung verweigert?!
Wenn die potentiellen Organ-/Gewebespender ihren Körper nicht verkaufen können und damit einem vorgeblichen Mangel an Spenderorganen- und Geweben nach den Regeln der sozialen Marktwirtschaft erfolgreich entgegen wirken könnten (Regelungen wie die Widerspruchslösung wären dann überflüssig), zumindest ihre Erben sollten bereits nach aktueller Gesetzeslage vom Erlös Ihres Erbes einen Anteil bekommen.

Setzen Sie sich für die Erben und deren Geld ein?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Gerne möchte ich Ihnen antworten.

Das geltende Transplantationsgesetz in Deutschland verbietet den Organ- und Gewebehandel und stellt den Verstoß gegen dieses Verbot unter Strafe. Der Gesetzgeber hatte bei Erlass dieser Strafnorm gesehen, dass im Hinblick auf den Mangel an geeigneten Spenderorganen die Versuchung wächst, aus eigensüchtigen wirtschaftlichen Motiven die gesundheitliche Notlage lebensgefährlich Erkrankter auszunutzen. Die grundgesetzlich gewährte Garantie der Menschenwürde wird aber verletzt, wenn der Mensch bzw. seine sterblichen Reste zum Objekt finanzieller Interessen werden. Sowohl der Verkauf von Organen als auch Organspenden gegen Entgelt sind daher mit der Schutzgarantie des Artikels 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. An dieser Haltung hat sich nichts geändert.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhelfen konnte. Über die neuesten Entwicklungen und aktuelle Themen berichte ich regelmäßig in meinem Wochenbericht. Diesen können Sie unter https://www.michaelthews.de/ abonnieren.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Thews

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