Michael Theurer
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FDP
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Frage von Eva K. •

Frage an Michael Theurer von Eva K. bezüglich Gesundheit

Mit großem Erschrecken habe ich von dem Gesetzentwurf zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz gelesen. Hier sollen beatmete Patienten aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden und zwangsweise ins Heim abgeschoben werden. Ich habe – um meinen Beitrag zu leisten – ein Jahr im Bundesfreiwilligendienst in einem solchen Heim gearbeitet. Und nun soll man mich zwingen, in einem solchen Heim zu leben, falls ich mich für eine Beatmung entscheide? der Bundestag hat 2015 beschlossen, dass mir die Sterbehilfe in Deutschland nicht möglich ist. Nun soll mir auch das Leben verboten werden? Wie gedenken Sie in dieser Frage abzustimmen?

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage und ihre vorgetragene Sorge um betroffene Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege. Der von Ihnen angesprochene Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz sieht vor, dass die intensivpflegerische Versorgung grundsätzlich von der häuslichen in den stationären, bzw. in den Bereich von speziellen Pflege-WGs verlegt werden soll. Ausnahmen sollen nur für Kinder und Jugendliche gelten oder in speziellen Einzelfällen gestattet werden. Ein „Bestandsschutz“ ist nur für eine Übergangszeit von maximal drei Jahren vorgesehen, danach sollen alle Versicherten mit einem hohen Bedarf an Intensivpflege stationär versorgt werden.

Der aktuelle Sachstand ist, dass es sich dabei um einen Referentenentwurf handelt. Das heißt, bisher ist noch völlig unklar ob und wenn ja wie es der Entwurf einmal ins Kabinett schafft und mit welchem Kabinettsbeschluss dann das parlamentarische Verfahren beginnt. Daher ist die Antwort auch eher generell und im Bezug zum vorliegenden Entwurf zu werten. Das grundsätzliche Ziel des Referentenentwurfs, Missbrauch zu bekämpfen und die Versorgungsqualität zu erhöhen, teilt die Fraktion der Freien Demokraten. Wenngleich auch einige Regelungen mit Sorge zu betrachten sind, da sie das Aus für die außerklinische Intensivpflege mit vielen hochqualifizierten und äußerst engagierten Pflegefachpersonen bedeuten. Auch eine Missachtung des Patientenwillens und des Rechts auf Selbstbestimmung sehen wir skeptisch. Wir sind der Ansicht, dass die Möglichkeit, auch zu Hause intensivpflegerisch versorgt zu werden, erhalten bleiben muss. Sollte es diese Regelung bis in das parlamentarische Verfahren schaffen, werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass ambulante Intensivpflege mit vergleichbaren Qualitätsstandards wie in stationären Einrichtungen auch im Regelfall gestattet wird.

Herzlichst
Ihr
Michael Theurer

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