Frage von Dennis T. • 20.07.2022

Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Phototek Media Lab
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG weiter geltendes Recht.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht.
Da Deutschland der wichtigste finanzielle Unterstützer für die Ukraine ist und sich seit langem umfassend in der Ukraine engagiert, hätte auch ich mir gelegentlich mehr Zurückhaltung von den ukrainischen Repräsentanten gewünscht.