Frage von Rita Maria R. • 19.08.2025

Antwort ausstehend von Michael Piazolo FREIE WÄHLER
Michael Piazolo
Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass Bildungsleistungen wie bisher unverändert umsatzsteuerlich begünstigt werden, auch durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung.
Ich bin Mitglied des Bayerischen Landtags und strebe keinen Sitz im Europäischen Parlament an, weshalb ich auch nicht kandidiere und damit nicht zur Wahl stehe.