Bringt Ihre Fraktion zum Netzpaket einen Änderungsantrag ein, der flexible Netzanschlussvereinbarungen und die Überbauung mit Speichern zur Pflicht für Netzbetreiber macht?
Sehr geehrter Herr Kellner,
Das Netzpaket setzt mit dem Redispatch-Vorbehalt beim kleinsten Kostenblock an: Laut Bundesnetzagentur kostete das Netzengpassmanagement 2025 rund 3,07 Mrd. Euro, davon nur etwa 0,43 Mrd. Euro (ca. 14 %) für die Entschädigung abgeregelter Wind- und Solaranlagen.
Wirksamer wäre es, abgeregelten Strom zu speichern. Die flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 17 Abs. 2b EnWG ist aber nur eine Kann-Regelung. Netzbetreiber können es ablehnen, Speicher gemeinsam mit Wind- oder PV-Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt anzuschließen. Der Bundesrat hat im Juli 2026 einen Entwurf beschlossen, der daraus eine Pflicht machen würde (Drs. 143/26).
Werden Sie sich dafür einsetzen, diese Regelung ins Netzpaket zu übernehmen, und zusätzlich die Abregelung am Netzverknüpfungspunkt statt an der einzelnen Anlage ermöglichen?

