Michael Hose
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CDU
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Frage von Yvonne F. •

Werden Sie das PNOG und das GKV-Stabilisierungsgesetz in dieser Form ablehnen und stattdessen die Rückzahlung der Milliarden-Schulden des Bundes an unsere Sozialkassen einfordern?

Sehr geehrter Herr Hose, angesichts der aktuellen Reformpläne bin ich zutiefst besorgt. Das Pflegeneuordnungsgesetz und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen zu einer sozialen Katastrophe zu werden. Statt echter Strukturreformen setzen sie auf massive Leistungskürzungen und extreme Mehrbelastungen für die Bürger: Beim PNOG drohen härtere Kriterien bei der Vergabe von Pflegegraden, die Streichung der Verhinderungspflege sowie Rentenkürzungen für pflegende Angehörige. Beim GKV-Gesetz drohen drastisch steigende Zusatzbeiträge, Leistungskürzungen und eine extreme Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Das ist unzumutbar, solange der Bund der Pflegekasse 5,2 Mrd. € Corona-Mittel schuldet und den Krankenkassen jährlich 10 Mrd. € für versicherungsfremde Leistungen (wie die Versorgung von Bürgergeld-Beziehenden) vorenthält. Wer die Sozialkassen plündert, darf die Zeche nicht den Beitragszahlern aufbürden. Wie stehen Sie zu diesen Kürzungen und den laufenden Klagen der Verbände?

Michael Hose
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihre Sorge. Die Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung darf nicht einseitig auf dem Rücken der Versicherten, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen erfolgen.

Eine pauschale Ablehnung beider Reformen halte ich dennoch nicht für richtig. Ohne Gegenmaßnahmen würden die Beiträge deutlich steigen und die Finanzierung der Systeme weiter ins Wanken geraten. Beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde deshalb auch der Beitrag des Bundes für die Versorgung von Grundsicherungsempfängern erhöht. Klar ist für mich aber: Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen stärker aus Steuermitteln und nicht allein aus Beiträgen finanziert werden.

Es ist vereinbart, dass wir uns die Thematik nach der Sommerpause noch einmal grundlegend anschauen und gegebenenfalls nachsteuern. 

Bei der Pflegereform werden die Pflegegrade nicht abgeschafft. Für bereits anerkannte Pflegegrade gilt Bestandsschutz. Auch die Verhinderungspflege entfällt nicht ersatzlos, sondern soll in einem flexibleren Budget aufgehen. Kritisch sehe ich allerdings die geplante Kürzung der künftigen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Wer zu Hause einen Angehörigen pflegt, leistet enorm viel und verdient eine verlässliche soziale Absicherung.

Ich werde deshalb darauf achten, dass notwendige Reformen sozial ausgewogen bleiben und der Bund seiner finanziellen Verantwortung gerecht wird. Über die laufenden Klagen entscheiden die Gerichte; diesen Entscheidungen möchte ich nicht vorgreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hose

Mitglied des Deutschen Bundestages

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