Gibt es für Internet-Anbieter Vorgaben bzgl. ihrer Homepage? Z.B. dürfen ausländ. Firmen sich mit einer Internet-Adresse mit Endung .de präsentieren, und als Dienstleistung Grundbuchausz. anbieten?
Als ich online einen Grundbuchauszug anforderte, ist mir aufgefallen, dass zunächst viele verschiedene Anbieter erscheinen mit z.B. grundbuchauszüge online anfordern und mit deutschen Farben (schwarz-rot-gold) z.B.: grundbuchplattform.de. Leider bin ich darauf hereingefallen und habe einen Grundbuchauzug online dort angefordert. Erst im Nachhinein habe ich bei einer e-mail die ich als Bestätigung erhalten habe, festgestellt, dass es sich um kein Amt handelt sondern um eine holländische Firma mit dubioser Bankverbindung in der Schweiz. Die ganze Aufmachung mit Internet- und e-mail-Adresse mit Endung .de und entweder keinen Hinweis auf privater Anbieter und Adresse in Holland oder so kleingedruckt am Ende des Formulars, dass man es nicht wahrgenommen hat. Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt? Lt. Bank und zuständigem Grundbuchamt sei ich nicht die Einzige, die auf diese unseriösen ausländische Firmen hereingefallen seien. Warum wird hier nicht gewarnt? Vielen Dank für eine Antwort.

