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Frage von Peter H. •

Zum Thema afghanische Ortskräfte: Wurde in Anspruch genommenen afghanischen Ortskräften eine Ausreise/Ausflug nach Ende des deutschen Einsatzes formell/informell in Aussicht gestellt?

Sehr geehrter Herr Brand,

im Zuge der Debatte um Hilfe für afghanische Ortskräfte interessiert mich die Frage des Beschäftigungsverhältnis. Waren die dort helfenden Kräfte temporär angestellt? Gab es Angestelltenverträge nach (grob) vergleichbarem deutschen Vorbild. Wurden dort eine Übernahme des Personals nach Abzug der deutschen Truppen in Aussicht gestellt? Falls ja, wie kann es sein dass dies nicht eingehalten wird?
MfG,
P. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. H.

die Ortskräfte waren in teils sehr unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen angestellt. Für die Vielzahl der Organisationen, die zur Unterstützung ihrer Tätigkeit in Afghanistan Ortskräfte beschäftigt haben, kann ich nicht sprechen und auch keine Auskunft zur Ausgestaltung der Arbeitsverträge geben, da mir diese Informationen nachvollziehbarer Weise nicht vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Brand

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