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Michael Brand
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Frage von Christian S. •

Hallo Herr Brand, warum ist der Bundestag bei Sitzungen in letzter Zeit oftmals so leer, ca. 1/3. Besteht hier Anwesenheitspflicht wie beim Arbeitsverhältnis?

Es sind momentan so viele Probleme in Deutschland und der Welt. Bei der geringen Besetzung hat man das Gefühl, diese Probleme warwn irgendwie egal.

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Antwort von
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Lieber Herr S.

Sie sprechen ein Thema an, das immer wieder aufkommt und das man auch erklären muss. Während der Sitzungswoche des Deutschen Bundestags besteht Präsenzpflicht für Abgeordnete, die sich in Anwesenheitslisten eintragen müssen. Das bedeutet allerdings nicht, dass man als Abgeordneter von 9 Uhr morgens bis Mitternacht (das ist nicht unüblich) komplett im Plenarsaal sitzt, da es parallel Termine, Besuchergruppen, Fachgespräche , Podiumsdiskussion, Telefonate, Büroarbeit und mehr gibt. Man geht als zu seinen Fachthemen oder ausgewählten Debatten, die wichtig sind.

Die Fraktionen achten natürlich darauf, dass die Mehrheitsverhältnisse im Plenum gesichert sind, weil sonst die Beschlussfähigkeit per „Hammelsprung“ überprüft werden kann; was wir als CDU/CSU erst in der letzten Sitzungswoche beantragt haben. Also auch hier gibt es Möglichkeiten, die auch genutzt werden.

Ein nicht unerheblicher Teil der parlamentarischen Arbeit findet außerhalb des Plenarsaals statt. Die leeren Reihen des großen Sitzungssaals täuschen oftmals darüber hinweg, dass die Abgeordneten in ihren Themengebieten oder für den Wahlkreis arbeiten. So finden z.B. die wichtigen Beratungen und Diskussionen zu Gesetzen oder anstehenden Entscheidungen in den Fachausschüssen statt, deren jeweilige Mitglieder dann bei Behandlung der Themen des Ausschusses im Plenum anwesend sind und die Debatte führen.

Recht geben möchte ich Ihnen allerdings ausdrücklich, dass bei so mancher Debatte mehr Abgeordnete im Plenarsaal sein und der Debatte folgen sollten. Mehr Präsenz bei wichtigen Debatten - hier ist Ihr Appell absolut richtig.

Insgesamt kann man sagen, dass der Bundestag ein Arbeitsparlament ist, also die eigentliche Arbeit in den Ausschüssen und anderen Gremien getan wird. Übrigens: Da, wo die Parlamente richtig voll sind, handelt es sich in der Regel um machtlose Parlamente oder Quasi-Parlament wie der „Chinesische Volkskongress“.

Fragwürdige Neuerungen im Bundestag mit Rechten und Pflichten gibt es mit der neuen Mehrheit aus SPD, Grüne und FDP allerdings schon, so dass inzwischen sogar das Bundesverfassungsgericht eingegriffen hat und die Bundestagspräsidentin die Ampel mehrfach gemahnt hat:

Mit der neuen „Ampel-Koalition“ sind wegen schlechter Koordinierung und auch schlechtem Verhalten gegenüber der Opposition verbriefte Minderheitenrechte ausgehebelt worden. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht zum sog. Heizungsgesetz eine klare Entscheidung zugunsten des Parlaments getroffen und das Gesetz konnte so, per einstweiliger Verfügung auf Antrag eines CDU-Abgeordneten, nicht verabschiedet werden. Als Parlamentarier – egal ob Regierung oder Opposition – sind alle in der Pflicht, dass das Parlament nicht zum Abnicken degradiert wird. Das einzige direktgewählte Verfassungsorgan auf Bundesebene ist der Deutsche Bundestag. Er ist nicht Erfüllungsgehilfe der Regierung, sondern Auftraggeber der Regierung als Volksvertretung. Dem gilt es auch gerecht zu werden.

Ihnen herzlichen Dank für das Interesse und auch den Hinweis.

Ihr Michael Brand

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