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Michael Brand
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Frage von Manuel N. •

Frage an Michael Brand von Manuel N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Brand,

selbst als Partei Mitglied bin ich schwer davon enttäuscht, dass auf Drängen der SPD den Parteien eine außerordentliche Erhöhung ihrer Finanzierung aus Steuermitteln erhalten sollen. Es gibt bei den Mitteln eine an die Inflation gekoppelte Erhöhung (§18 (2) PartG).

Wie stehen Sie zu dieser außerordentlichen Erhöhung?

In diesem Zusammenhang findet ich es interessant, dass die maximalen Zuwendungen an die Inflation geknüpft sind, die Steuerfreibeträge allerdings nicht.
Warum werden die Freibeträge nicht mit der Inflation erhöht?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

herzlichen Dank für Ihre Reaktion. Gemäß unserer Verfassungsordnung leisten die politischen Parteien einen wesentlichen Beitrag zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger.

Dabei haben sich für die Parteien allerdings die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich verändert. Dies betrifft insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Prozess der politischen Willensbildung. Der demokratische Diskurs wird durch gezielte Kampagnen mit Falschmeldungen, Diffamierungen etc. massiv herausgefordert. Ohne hohe Investitionen ist die politische Interaktion in einem völlig veränderten medialen Umfeld mit sozialen Medien und ständig zu aktualisierenden Internetauftritten nicht leistbar.
Folglich wurde die Obergrenze staatlicher Zuschüsse für alle Parteien zusammen von bisher rund 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich angehoben.
Gerade in einer Zeit, in der demokratische Strukturen vielseitig unter Druck geraten, sollten die Parteien darin unterstützt werden, mit den neuen Herausforderungen auch finanziell Schritt halten zu können.

Das im Jahr 2018 verabschiedete Familienentlastungsgesetz, das die Erhöhung des Kinder- und Grundfreibetrags für 2019 und 2020 vorsieht, geht gegen die von Ihnen angesprochene sogenannte „Kalte Progression“ vor.

Ab 2019 wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7620 Euro erhöht. Das rückwirkend eingeführte Baukindergeld erleichtert Familien den Weg zu den eigenen vier Wänden und wird bereits sehr gut angenommen. Das Kindergeld steigt zum 1. Juli auf dann 204 Euro. Für die Förderung von Kitas wird der Bund in den nächsten Jahren 5,5 Milliarden Euro ausgeben.

Zudem steigt der Grundfreibetrag der Steuerzahler auf jetzt 9168 Euro und es gibt eine Rückzahlung der sogenannten "kalten Progression", die Einkommenszuwächse bislang unfair "auffrisst". Insgesamt wird sie um 2,2 Milliarden abgebaut. Das komplette Steuerentlastungs-Paket umfasst fast 10 Milliarden Euro.

Im Kampf gegen die akute Personalnot kann seit 2019 mehr Pflegepersonal eingestellt werden, denn die Krankenkassen finanzieren zusätzliche 13.000 Pflegestellen in der Altenpflege und jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus. Für pflegende Angehörige wird es leichter, medizinische Leistungen der Rehabilitation in Anspruch zu nehmen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bis-zu-zehn-milliarden-euro-fuer-familien-1138410

Herzlichen Dank für Ihre Zeilen,
es grüßt,
Michael Brand

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