
(...) Diese wiederum mögen unter Umständen zu Missverständnissen führen. Ein Beispiel ist die „Armutsgefährdungsquote“. Sie erfasst nur das laufende Einkommen, nicht aber das Vermögen. (...)
Melanie Huml
(...) Diese wiederum mögen unter Umständen zu Missverständnissen führen. Ein Beispiel ist die „Armutsgefährdungsquote“. Sie erfasst nur das laufende Einkommen, nicht aber das Vermögen. (...)
Sehr geehrter Herr Loer,
ich freue mich, dass Sie selbst politisch aktiv werden möchten.
(...) Grundsätzlich soll mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) die Rechtsposition der Patientinnen und Patienten weiter gestärkt werden. Im entsprechenden Gesetzesentwurf sind u.a. (...)
(...) Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern mit tatsächlicher bitterer Armut – das Existenzminimum verfassungsrechtlich geschützt ist. Wenn wir also hierzulande von Armut reden, dann sprechen wir nicht von absoluter Armut, sondern von einer Ungleichheit der Verteilung der Einkommen, die ihren statistischen Ausdruck in der sog. Armutsgefährdungsquote findet. (...)
Sehr geehrter Herrn Langenstück,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
Sehr geehrter Herr Langenstück,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben dazu bereits mehrfach Antworten erhalten, u.a. von den Umweltministern Dr. Marcel Huber und Dr. Markus Söder. Dem gibt es nichts hinzuzufügen.