
(...) Die Gewaltenteilung - die gegenseitige Kontrolle von Judikative, Exekutive und Legislative - gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie, sie dient der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Die Kontrollfunktion der Legislative im "Fall Mollath" hat ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags wahrgenommen, der sich in zehn Sitzungen mit der Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath in psychiatrischen Einrichtungen und mit den Strafverfahren gegen ihn und im Zusammenhang mit dem Umgang mit den von Herrn Mollath erstatteten Strafanzeigen befasst hat. Der Schlussbericht des Untersuchungsausschusses wurde am 9. (...)