
(...) Grundgedanke für diese Regelung ist, dass nur Schüler freien Eintritt erhalten sollen, die die allgemeine Schulpflicht (Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium) erfüllen oder eine Fachober- bzw. Berufsoberschule besuchen und dadurch eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben können. (...)