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Melanie Huml
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Frage von Frank S. •

Personelle Reduzierung des Landtages: wann setzt die CSU endlich Volkes Wille um?

Verehrte Frau Huml,
wann setzt die CSU endlich Volkes Wille um? Und betreibt bzw. stimmt einer Verringerung des Landtages zu.
MfG

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CSU

Sehr geehrter Herr S.,

die Bayerische Verfassung bildet die Grundlage unseres Wahlsystems, welches sich meines Erachtens bewährt hat.

Unser Wahlsystem besteht aus zwei Säulen: den Direktmandaten und den Listenmandaten.
1. Direktmandate
Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen – ortsnah und persönlich. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus. Im Extremfall etwa genügten auch 20 Prozent, solange die anderen Kandidaten jeweils nur 10 Prozent erreichen. Gäbe es im Landtag nur diese 91 Direktmandate, wäre das ziemlich ungerecht: Denn die Wählerinnen und Wähler, die in ihrem Stimmkreis für einen unterlegenen Kandidaten gestimmt haben, hätten persönlich niemanden in den Landtag entsandt. Daher gibt es eine zweite Säule in unserem Wahlsystem:
2.  Listenmandate
Die Sitzverteilung im Landtag soll möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen. Dafür wird die knappe Hälfte (89 von 180) der Mandate im Bayerischen Landtag an Listenkandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der 7 Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen mit ihren Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Einwohnerzahl unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.

Die Zahl der Abgeordneten im Bayerischen Landtag schreibt unsere Bayerische Verfassung mit 180 vor (Artikel 13 BV). Auch die Grundlagen des Wahlsystems sind in der Bayerischen Verfassung vorgegeben: Die Abgeordneten werden „nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht (…) in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Jeder Regierungsbezirk bildet einen Wahlkreis. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Gemeinde bildet einen Stimmkreis. (…) Durch Überhang- und Ausgleichsmandate, die in Anwendung dieser Grundsätze zugeteilt werden, kann die Zahl der Abgeordneten nach Art. 13 Abs. 1 überschritten werden.“ (Artikel 14 BV).

Eine Reduzierung der Stimmkreismandate ist durch ein einfaches Gesetz nicht möglich. Nach unserer Verfassung bildet grundsätzlich jeder Landkreis und jede kreisfeie Gemeinde einen Stimmkreis (Artikel 14 Absatz 1 Satz 3 BV). Das ist das Prinzip der Deckungsgleichheit. In Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte (= 96). Würde man die Zahl der Stimmkreise von derzeit 91 auf bspw. 80 Stimmkreise reduzieren, würde sich die Stimmkreiseinteilung immer weiter vom Prinzip der Deckungsgleichheit entfernen. Die Zahl der Stimmkreise kann daher nur durch eine Verfassungsänderung reduziert werden. Dies bedürfte einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag sowie eines Volksentscheids (Artikel 75 Absatz 2 BV).

Im Übrigen ist die Gefahr der Entstehung von Überhang- und Ausgleichsmandaten im Landeswahlrecht durch ein Auseinanderfallen von Erst- und Zweitstimmenergebnissen weit geringer als bei der Bundestagswahl. Denn während im Bundeswahlrecht der Sitzanteil einer Partei allein auf der Grundlage des Zweitstimmenergebnisses berechnet wird, wird im Landeswahlrecht der Gesamtstimmenanteil einer Partei, der für die Verteilung der Sitze im Wahlkreis maßgebend ist, durch Zusammenzählen der Erst- und Zweitstimmen für den Wahlkreisvorschlag dieser Partei ermittelt (vgl. Artikel 42 Absatz 2 LWG).

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml

Staatsministerin für Europaangelegenheiten und Internationales
Mitglied des Bayerischen Landtags

Abgeordnetenbüro
Luitpoldstr. 55
96052 Bamberg
Tel.: 0951 / 96 43 97 43
Fax: 0951 / 96 43 97 40
Mail: mdl@melanie-huml.de
www.melanie-huml.de

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