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Melanie Bernstein
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Frage von Dirk M. •

Wie rechtfertigen Sie den Vertrauensbruch bei Krypto-Anlegern, die im Glauben an die Rechtslage zur Altersvorsorge investiert haben, wenn nun die Haltefrist verfassungswidrig abgeschafft wird?

Sehr geehrte Frau Bernstein,

als Bürger aus Ihrem Wahlkreis besorgt mich die geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist [1] zutiefst. Noch am 22. Mai erklärten Sie hier, dass die Einnahmeschätzung zur geplanten Abschaffung der Krypto-Haltefrist im Gesamtzusammenhang bewertet wird. Nun scheint die Union diesen Systembruch mittragen zu wollen[1][2].

Vor diesem Hintergrund habe ich eine konkrete Fragen an Sie:

- Wie rechtfertigen Sie gegenüber den Bürgern den Vertrauensbruch, dass durch diese Abschaffung das verfassungsmäßige Vertrauen derjenigen zerstört wird, die im Glauben an die bisherige Rechtslage langfristig zur Altersvorsorge investiert haben?

Ich bitte Sie als meine Abgeordnete um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk M.

Quellen:

[1] btc-echo.de/schlagzeilen/bundesregierung-schockt-mit-neuem-entwurf-zur-bitcoin-haltefrist-233692/

[2] blocktrainer.de/blog/haushaltsentwurf-bestaetigt-bundesregierung-will-haltefrist-fuer-kryptowaehrungen-abschaffen

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre drei Fragen zur Besteuerung von Kryptowerten. Da sich diese inhaltlich auf ähnliche Aspekte beziehen, beantworte ich sie gern zusammenfassend:

Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist vorgesehen, die steuerliche Behandlung von Kryptowerten weiterzuentwickeln. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Einnahmeseite des Bundeshaushalts zu stärken. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung einer möglichen Anpassung steht jedoch noch nicht fest und ist Gegenstand der nun anstehenden parlamentarischen Beratungen.

Die bisherige steuerliche Behandlung von Kryptowerten basiert auf den Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften. Danach können Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist steuerfrei sein. Diese Regelung war Ausdruck einer bestimmten Systematik des Steuerrechts, die auch bei anderen privaten Veräußerungsgeschäften Anwendung findet.

Gleichzeitig hat sich die Bedeutung digitaler Vermögenswerte in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Im Rahmen der weiteren Beratungen wird daher zu prüfen sein, wie eine mögliche Anpassung der steuerlichen Behandlung von Kryptowerten ausgestaltet werden kann. Dabei sind insbesondere Fragen der Rechtssicherheit, der praktischen Umsetzbarkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie der administrativen Belastung für die Finanzverwaltung zu berücksichtigen.

Eine mögliche Neuregelung muss zudem nachvollziehbar begründet und systematisch konsistent ausgestaltet werden. Dabei gilt es, sowohl das berechtigte Interesse des Staates an einer angemessenen Beteiligung an der Finanzierung des Gemeinwesens als auch die Bedeutung von Innovationen und digitalen Finanztechnologien in den Blick zu nehmen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die weiteren Beratungen aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass am Ende eine ausgewogene und praktikable Lösung gefunden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Bernstein

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