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Melanie Bernstein
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Frage von Svea N. •

Wieso werden die Leistungen der Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt?

Sehr geehrte Frau Bernstein,
aktuell wird ja viel über die Kürzungen in den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse diskutiert. Ich frage mich dabei wieso die Leistungen der Psychotherapie gekürzt werden sollen, obwohl dies nur 1% der Leistungen ausmacht und wir derzeit bereits lange und teils geschlossene Wartelisten für Psychotherapie haben? Außerdem frage ich mich, wieso die Abschaffung der privaten Krankenkassen nicht in den näheren Fokus genommen wird, damit die Sparmaßnahmen nicht auf der Gesundheit unserer Gesellschaft ausgetragen werden müssen? Ich bin selber noch eine jüngere Wählerin (30 J.) alt und wünsche mir von der Politik mit der Gesetzgebung auf eine Gesellschaft hinzusteuern, die gesund ist und demnach dann auch arbeitsfähig. Aktuell sehen wir einen extremen Rechtsruck in der Gesellschaft und ich frage mich wie man diese Menschen abholen kann, indem man ihnen noch mehr Leistungen wegnimmt? Dies macht mir große Sorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Svea N.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die offenen Worte. Ihre Sorgen kann ich sehr gut nachvollziehen, gerade mit Blick auf die ohnehin schon angespannte Versorgungslage in der Psychotherapie und die langen Wartezeiten, die viele Betroffene erleben.

Zunächst ist mir wichtig klarzustellen: Es ist nicht das Ziel der aktuellen Reformen, die psychotherapeutische Versorgung zu schwächen oder Leistungen für Patientinnen und Patienten zu kürzen. Vielmehr geht es im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes darum, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt zu sichern.

Für den Bereich der Psychotherapie bedeutet das konkret: Die Vergütung wird wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt. Das vorhandene Finanzvolumen bleibt dabei erhalten und ist weiterhin zweckgebunden für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehen.

Gleichzeitig nehmen wir die Rückmeldungen aus der Praxis und von Patientinnen und Patienten sehr ernst. Deshalb wurde parallel ein Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, kurzfristig weitere Verbesserungen umzusetzen. Dazu zählen insbesondere:

  • die Sicherstellung, dass laufende Therapien auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung fortgeführt werden können,
  • gezielte Ausnahmen mit zusätzlicher Vergütung, vor allem für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch Erkrankte und dringliche Fälle,
  • sowie klarere Kriterien, um Behandlungsbedarfe schneller und verlässlicher einschätzen zu können.

Unabhängig davon bleibt es ein zentrales politisches Ziel, die psychotherapeutische Versorgung insgesamt zu verbessern, gerade mit Blick auf steigende Fallzahlen und die große Bedeutung psychischer Gesundheit für unsere Gesellschaft.

Ihre zweite Frage zur privaten Krankenversicherung ist ebenfalls berechtigt und wird politisch immer wieder diskutiert. Eine grundlegende Systemumstellung, etwa hin zu einer einheitlichen Bürgerversicherung, wäre jedoch ein sehr weitreichender Schritt, der viele komplexe rechtliche, finanzielle und strukturelle Fragen mit sich bringt.

Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu: Eine gute gesundheitliche Versorgung ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, individuelle Lebensqualität und auch wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Gerade deshalb ist es wichtig, bestehende Strukturen nicht nur finanziell zu sichern, sondern auch bedarfsgerecht auszubauen.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Bernstein

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