Hallo Frau Bernstein, werden Sie sich im Haushaltsausschuss dafür einsetzen, die 2-Mrd-Annahme aus der Krypto-Steuerverschärfung in der Bereinigungssitzung 2027 herauszunehmen?
Sehr geehrte Frau Bernstein,als ordentliches Mitglied des Haushaltsausschusses entscheiden Sie über den Bundeshaushalt 2027, der laut Eckwertebeschluss vom 29.04.2026 eine 2-Mrd-Mehreinnahme aus der Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist nach §23 EStG für Krypto-Werte plus AML einplant [1]. Die Schätzung ist intransparent und vermischt §23-Aufkommen mit DAC8-Effekten.DAC8 sorgt ab 01.01.2026 ohnehin für automatischen Datenaustausch; das Geldwäsche-Argument trägt nicht [2]. Der BFH hat Bitcoin 2023 als sonstiges Wirtschaftsgut wie Gold eingeordnet [3]; eine asymmetrische Belastung verstösst gegen die Folgerichtigkeit (BVerfG 2 BvL 1/07).Bitte teilen Sie Ihre Position für die Bereinigungssitzung mit.[1] BMF-Eckwertebeschluss 29.04.2026
[2] RL (EU) 2023/2226
[3] BFH IX R 3/22, 14.02.2023Mit freundlichen Grüßen
Lisa Müller
Sehr geehrte Frau M.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage zur im Bundeshaushalt 2027 angesetzten Einnahmeerwartung im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowerten.
Die im Haushaltsentwurf berücksichtigten Mehreinnahmen beruhen auf den Schätzungen und Modellannahmen des Bundesministeriums der Finanzen im Rahmen der Steuerschätzung. Diese Werte sind Bestandteil der gesamtwirtschaftlichen Haushaltsplanung und stellen keine isolierte politische Einzelentscheidung des Haushaltsausschusses dar.
Der Haushaltsausschuss hat im Rahmen der Beratungen und insbesondere in der Bereinigungssitzung die Aufgabe, den Gesamthaushalt unter Berücksichtigung aller aktuellen Erkenntnisse zu bewerten. Eine Herauslösung einzelner Einnahmepositionen unabhängig vom Gesamtgefüge der Haushalts- und Steuerannahmen ist dabei nicht vorgesehen.
Unabhängig davon gilt für Kryptowährungen weiterhin die bestehende Systematik des § 23 EStG. Diese ist geltendes Recht und Teil eines einheitlichen steuerlichen Rahmens für private Veräußerungsgeschäfte. Änderungen an dieser Systematik sind derzeit weder im Koalitionsvertrag vorgesehen noch Gegenstand konkreter gesetzgeberischer Planungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Vor diesem Hintergrund besteht aus unserer Sicht derzeit kein Anlass, die angesetzte Einnahmeannahme im Haushaltsverfahren isoliert zu streichen oder anzupassen. Selbstverständlich werden die zugrunde liegenden Schätzungen im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen fortlaufend überprüft und aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Bernstein

