Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des Reichstagsgebäudes
Matthias Nölke
FDP
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Frage von Kerstin H. •

Frage an Matthias Nölke von Kerstin H. bezüglich Staat und Verwaltung

Wie stehen Sie zu einem Bibliotheksgesetz für Hessen?

Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des Reichstagsgebäudes
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Heise,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage.

Die FDP spricht sich seit Jahren gegen die Schaffung eines Bibliotheksgesetzes aus. Wir sind grundsätzlich dagegen, Gesetze zu erlassen, wenn die angestrebten Ziele auch anderweitig erreicht werden können. Bibliotheken werden in aller Regel kommunal getragen. Aus diesem Grund kann Ihnen der Landesgesetzgeber keine festen Aufgaben zuweisen. Wollte er dies, müsste er nach dem Konnexitätsprinzip die Aufgabenerfüllung finanzieren.

Zudem ist zweifelhaft, wie die Ziele und Aufgaben definiert werden sollen, die den Bibliotheken durch ein Bibliotheksgesetz zugewiesen werden könnten. Würde man gesetzlich ein absolutes Mindestniveau festlegen, das für den Landesgesetzgeber keine haushalterischen Folgen nach sich zöge, erzeugte man die Gefahr, dass einzelne Kommunen sich angesichts klammer öffentlicher Kassen auf dieses Mindestniveau zurückzögen. Bei einer Regelung auf sehr hohem Niveau bedeutete das nicht nur erhebliche Ausgaben für die ohnehin überschuldeten Kommunen und nach dem Konnexitätsprinzip für das nicht minder verschuldete Land, vor allem bestünde auch die Gefahr einer Erstarrung. Ist eine bestimmte Lage einmal gesetzlich festgelegt, ist kaum wahrscheinlich, dass sie in der nächsten Zeit zu Lasten der öffentlichen Haushalte weiter verbessert würde.

Im Gegenteil glaube ich an Autonomie vor Ort, so dass die sachnächsten Entscheidungsträger möglichst großen Freiraum haben sollen. Daher denke ich, die Schaffung eines neuen Bibliotheksgesetzes wäre nicht sinnvoll.

Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Bibliotheksverbandes streben wir von der FDP eine Versorgung mit zwei Medieneinheiten je Einwohner an. Das Bibliothekssonderprogramm, mit dem bis zum heutigen Tage die hessischen Bibliotheken gefördert werden, stammt aus der Zeit der liberalen Wissenschafts- und Kulturministerin, Ruth Wagner. Eine weitergehende Versorgung, gerade auch im ländlichen Bereich, könnte beispielsweise durch die Einbeziehung von Bibliotheken in Zentren Lebensbegleitenden Lernens, durch Interkommunale Kooperationen, Kooperationen mit anderen Bildungsträgern sowie innovative Versorgungskonzepte, wie zum Beispiel Ausleihbusse, erreicht werden. Ich meine unter dem Gesichtspunkt des partnerschaftlichen Miteinanders und der größtmöglichen Autonomie vor Ort bestehen über Programme wie das Bibliothekssonderprogramm hinreichende Einflussmöglichkeiten für das Land, so dass es eines Bibliotheksgesetzes nicht bedarf. Anstatt dessen könnten Ziel- und Leistungsvereinbarungen g
eschlossen werden, die die bisherigen Förderkriterien für Bibliotheken aufnehmen, und in denen die Gewährung zusätzlicher Mittel geregelt wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Nölke