Krankengeschichten wie die Ihre zeigen, dass die neuen Regelungen an den therapeutischen Notwendigkeiten vieler Patientinnen und Patienten vorbei gehen. Deshalb mache ich mich dafür stark, dass Patienten, die schon länger erfolgreich auf bestimmte Cannabis-Präparate und auch auf -Blüten eingestellt sind, als Bestandsfälle auch weiterhin diese verordnet und über ihre GKV abgerechnet bekommen können.
Die Aussagen von Hendrik Streeck habe ich zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig gilt aber auch: Ein Interview ist noch kein Gesetzentwurf.
Die zunehmende Zahl extremer Hitzetage zeigt, dass Hitzeschutz längst keine Randfrage mehr ist, sondern eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Wenn Sie mich fragen, was oder welche Zuschrift mich besonders bewegt hat: Es war und ist das Gesamtbild, das ich aus all diesen Nachrichten und Praxisbeispielen gewonnen habe.
Durch die Rückführung in ein begrenztes Gesamtbudget könnten die finanziellen Anreize sinken, zusätzliche Behandlungskapazitäten aufzubauen. Diese Sorge ist also nicht unbegründet und darf nicht einfach beiseitegeschoben werden. Genau deshalb hat sich die Koalition auf zusätzliche Schutzregelungen verständigt.
Meine Antwort zum aktuellen Stand der Reform des IFG und meine Haltung dazu finden Sie hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/warum-soll-das-informationsfreiheitsgesetz-geaendert-werden

