Wichtig ist mir dabei eine Klarstellung. Auch nach einer Akutbehandlung können notwendige psychotherapeutische Leistungen weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Deutschland hat hier im internationalen Vergleich ein sehr breites Versorgungsangebot. Das wollen wir erhalten.
Entscheidend wird deshalb sein, ob die Regelung in der Praxis tatsächlich dazu führt, dass mehr freie Akuttermine über die TSS verfügbar und damit für Patientinnen und Patienten schneller erreichbar werden.
Unsere Sozialversicherungen müssen dauerhaft finanzierbar sein. Dafür müssen wir auch bereit sein, über Ausgaben und ineffiziente Strukturen zu sprechen. Aber Konsolidierung darf nicht bedeuten, soziale Risiken einfach auf Versicherte, Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftige abzuwälzen.
Für uns als SPD ist schon lange klar, dass wir mit einer Bürgerversicherung ein gerechteres und solidarischeres Gesundheitssystem schaffen wollen, in das alle einzahlen.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht verbindlich sagen, ob die von Ihnen beschriebene Konstellation von der geplanten extrabudgetären Vergütung erfasst sein wird.

