Weitere Fragen an Matthias Mieves
Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben.
Eine komplette Entbudgetierung aller Fälle - und damit die Beibehaltung der bisherigen Regelung - konnte in den Verhandlungen leider nicht erreicht werden
Für die ambulante Psychotherapie war bislang innerhalb dieses Reformpaketes vorgesehen, psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die s. g. Budgetierung einzubeziehen und die bisherige gesetzliche Schutzregelung zur angemessenen Vergütung zu streichen.
Zum angesprochenen Themenkomplex habe ich auf dieser Plattform ganz aktuell eine Frage beantwortet. Gerne können Sie diese hier nachlesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/wie-bewerten-den-heutigen-aenderungsantrag-fuer-das-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-den-anspruch-auf-eine

