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Matthias Miersch
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Frage von Ilona B. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der überhöhte Beitragseinbehalt zur Pflegeversicherung erstattet wird, als prozentualer Ausgleich, angerechnet auf den Rentensatz der nächsten Rentenerhöhung?

Die Beitragssatzanhebung in der Pflegeversicherung erfolgte nachgelagert im Juli, zeitgleich mit der Rentenerhöhung. Dadurch waren die Rentner zu einer überhöhten Betragsnachzahlung aufgefordert, begründet damit, dass die DRV nicht die nötige Zeit zur Umsetzung vor Juli hatte.

Der Staat hat mit dem überhöhten Beitragseinbehalt in den Geldbeutel der Rentner gegriffen und damit die Rentner geschädigt. Insofern besteht für die Rentner ein Anspruch auf Erstattung des zu viel eingeforderten Nachzahlungsbetrags.

Es mag sein, dass mit der nachträglichen Erstattung ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden wäre, allerdings bietet sich an, anstatt eines individueller Erstattungsbetrags, ein prozentualer Ausgleich, angerechnet auf den Rentensatz der nächsten Rentenerhöhung, auf Grundlage der Differenz zwischen dem verordneten und eingezogenen Beitragseinbehalt.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau U.-B.,

vielen Dank für Ihren Hinweis zur Beitragssatzanpassung in der sozialen Pflegeversicherung und den dadurch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vorgenommenen Einbehalten. 


Die DRV ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Änderung des Beitragssatzes die korrekten Beiträge abzuführen. Wenn die technische Umstellung, wie in diesem Fall, erst zur Rentenzahlung im Juli umgesetzt werden konnte, nimmt die DRV einen einmaligen Ausgleich vor. 

Das ist fachlich nachvollziehbar und etwaige Abweichungen im Vergleich zur sofortigen Umsetzung befinden sich hier in einem geringen Bereich. Von einer Schädigung der Rentner zu sprechen, erscheint mir deshalb schwerlich angemessen.

Mithin würde ein prozentualer Ausgleich über die nächste Rentenanpassung die beitragsrechtliche Systematik durchbrechen und wäre verwaltungsaufwendig.
Sehr geehrte Frau U.-B., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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