Portrait von Matthias Miersch
Matthias Miersch
SPD
86 %
18 / 21 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Rasmus N. •

Werden Sie gegebenenfalls der Einberufung eines Untersuchungsausschusses zustimmen?

Sehr geehrter Herr Miersch,

Sie sagten kürzlich über die Befragung von Frau Sudhof zu Spahns Maskenaffäre: „Insofern gehe ich davon aus, dass alle Beteiligten ein großes Interesse haben, die größtmögliche Transparenz herzustellen, sodass dann auch am Ende die Diskussion über einen Untersuchungsausschuss sich erledigt.“

Nun ist die Befragung vorbei, Opposition und Regierung kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen und die komplette Befragung wird nicht für die Bürger:innen öffentlich gemacht.

Denken Sie, der Aufklärung wurde damit genüge getan?

Denken Sie, die Bürger:innen haben das Gefühl, der Aufklärung wurde damit genüge getan?

Denken Sie, das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik leidet, wenn diese Affäre nicht transparent aufgeklärt wird?

Wenn sämtliche Parteien im Bundestag sich Aufklärung wünschen, wieso kommt dann kein Untersuchungsausschuss zustande?

Mit freundlichen Grüßen,

Rasmus N.

Portrait von Matthias Miersch
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,


vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Aufklärung im Zusammenhang mit der Befragung zu Frau Sudhof und der sogenannten Maskenaffäre.

Transparenz und die umfassende Aufklärung parlamentarischer Vorgänge sind grundlegende Prinzipien für das Vertrauen in die Arbeit von Politik und Parlament. Sie sprechen einen Punkt an, der sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Bundestag immer wieder Thema ist.

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein bedeutendes Instrument des Parlaments, das es ermöglicht, Sachverhalte umfassend aufzuarbeiten und für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Ob die Voraussetzungen für einen solchen Ausschuss tatsächlich gegeben sind, berührt vielfältige rechtliche und tatsächliche Fragen. Über eine Zustimmung zu einem Untersuchungsausschuss kann aus meiner Sicht immer erst nach sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Fakten und der Bewertung der parlamentarischen Aufklärungsmöglichkeiten entschieden werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die 2. Befragung von Frau Sudhof erst letzte Woche erfolgte. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfolgt in der Regel dann, wenn nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten weiterhin Klärungsbedarf besteht.

Mir ist bewusst, dass unterschiedliche Einschätzungen über den Grad der bereits erreichten Aufklärung und über die Veröffentlichung von Informationen zu Verunsicherung oder auch zu Kritik führen können. Im parlamentarischen Verfahren ist es jedoch üblich, dass bestimmte Informationen vertraulich behandelt werden und eine Abwägung zwischen öffentlicher Information und Schutz von Persönlichkeitsrechten, Datenschutz sowie der Integrität laufender Verfahren vorgenommen werden muss.

Das Ziel bleibt allerdings, tragfähige Wege zu suchen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität staatlichen Handelns zu gewährleisten. Die Aufklärung von Vorgängen wie der Maskenaffäre und die daraus gezogenen Lehren sind ein zentrales Anliegen aller demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag.



Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Matthias Miersch
Matthias Miersch
SPD