Welche Verpflichtungen bringt das Beamtenverhältnis mit sich gegenüber der Anstellung von Arbeitnehmer und würden Beamte Ansprüche erwerben und welche, wenn sie in die Sozialkassen einzahlen würden.
Soweit ich informiert bin ist die Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung zumindest angedacht.
Dagegen hat die Bundesregierung Bedenken und auch Bedenken gegen ein einheitliches Alterssicherungssystem von Rente und Pension, was sie mit den Unterschieden in der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung begründet.
Die Unterschiedlichkeiten sind nicht wegzureden, aber deren Hintergründe sollten beleuchtet werden.
Insofern wäre es interessant, zu wissen, welche grundlegenden Verpflichtungen sich aus dem Beamtenverhältnis für Beamte ergeben und darüber hinaus, welche Ansprüche sich herleiten lassen würden, bei deren Einbeziehung in die Rentenversicherung bzw. in ein einheitliches Alterssicherungssystem und zudem in welcher Höhe Versorgungslasten damit verbunden wären.

