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Matthias Körner
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Frage von Felix B. •

Haben Sie für die „Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes” gestimmt? Wenn ja, warum haben Sie das gemacht, obwohl sich Experten massiv dagegen aussprechen?

Guten Tag Herr Körner,

haben Sie bei der Abstimmung über die „Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ dafür abgestimmt (1) gestimmt?

ja oder nein?

Wenn ja, warum haben Sie dafür gestimmt, obwohl sich Experten gegen das Gesetz stellen(2)?

Sollte das Gesetz vom Verfassungsgericht einkassiert werden und Sie haben dafür gestimmt, welche Folgen wird das für Sie haben?

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Personen, die für Gesetze stimmen, die vom Verfassungsgericht einkassiert oder bemängelt werden, aus dem Parlament ausgeschlossen werden, um unsere Demokratie zu schützen?

Danke für eine ehrliche Antwort.

F.B

(1) https://www.hessenschau.de/politik/landtag/meldepflicht-bei-verdacht-auf-fremdgefaehrdung-koalition-verabschiedet-umstrittene-neuregelung-fuer-psychisch-kranke-v1,psychiatrie-meldepflicht-100.html

(2) https://www.aerzteblatt.de/news/hessischer-landtag-beschliesst-umstrittene-neuregelung-fur-bestimmte-psychisch-kranke-a7e7d2e9-c0d7-479c-8bd6-1e3a25e6f0ee

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

entschuldigen Sie bitte die späte Antwort – es gab technische Probleme mit meinem Abgeordnetenwatch-Account, dadurch ist Ihre Frage bei mir nicht sauber durchgelaufen.

Zu Ihren Punkten

Habe ich für die Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes gestimmt?

  • Ja.

Warum – obwohl sich Expertinnen und Experten dagegen aussprechen?

  • Ich nehme fachliche Kritik ernst – aber Expertinnen und Experten sind in der Realität keine einheitliche Stimme. Gerade bei so sensiblen Fragen gibt es unterschiedliche fachliche Einschätzungen und Gewichtungen. Als Abgeordneter kann ich deshalb nicht einfach einer Expertenmeinung folgen, sondern muss abwägen: Rechte und Schutz der Patientinnen und Patienten auf der einen Seite – und der Schutz Dritter in eng begrenzten Hochrisiko-Konstellationen auf der anderen.
  • Entscheidend ist dabei: Es geht nicht um Stigmatisierung oder einen Generalverdacht, sondern um konkrete Situationen, in denen zuvor eine Unterbringung wegen Fremdgefährdung stattgefunden hat und anschließend die Frage steht, wie weitere Gefahren verlässlich verhindert werden können – rechtsstaatlich, verhältnismäßig und mit klaren Grenzen. Wenn sich in der Anwendung zeigt, dass Regelungen zu weit gehen oder praktisch nicht tragfähig sind, dann gehört das nachgebessert.

Wenn ein Verfassungsgericht Teile kassiert: Welche Folgen hat das für Sie?

  • Dann zeigt das, dass die Gewaltenteilung funktioniert. Parlamente beschließen Gesetze, Gerichte kontrollieren sie. Wird etwas beanstandet, muss das Parlament nachbessern – das ist normaler Bestandteil eines Rechtsstaats.

Würde ich mich dafür einsetzen, Abgeordnete bei verfassungswidrigen Gesetzen aus dem Parlament auszuschließen?

  • Nein. Das wäre demokratiepolitisch falsch und gefährlich. Verfassungsgerichte sind Kontrolle, aber politische Verantwortung entsteht durch Transparenz, öffentliche Debatte und Wahlen – nicht durch Mandatsentzug als Strafe für gerichtliche Beanstandungen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Körner, MdL

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