Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?
Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.
Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben mich als ein Mitglied des Thüringer Landtages angeschrieben, das von Ihnen aufgezeigte Problem betrifft aber eine Regelung des Bundes. Letztlich sind hier also als gesetzgebende Instanzen die Abgeordneten des Bundestages Ihre Ansprechpartner.
Das ändert freilich nichts daran, dass ich zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auch eine persönliche Auffassung habe. Und so schätze ich ein, dass die bestehende Regelung, von Ihnen kritisiert, den Hintergrund hat, über das Ausschlusskriterium "keine spätere Sozialversicherungspflicht" eine gewisse Lenkungswirkung entfalten zu wollen - vereinfacht gesagt: Sollen auch wie in Ihrem Falle Fahrtkostenerstattungen erfolgen, wenn der Bewerber beabsichtigt, beispielsweise selbständig (in jedweder Form) zu werden?
Insoweit erscheint die Regelung nachvollziehbar, wobei ich insbesondere die Frage der späteren Verbeamtung dahingehend interessant finde: Als zukünftiger Angestellter im öffentlichen Dienst hätten sie, da später sozialversicherungspflichtig, die Fahrtkosten erstattet bekommen - als zukünftiger Beamter im öffentlichen Dienst jedoch nicht.
Möglicherweise kann die vorliegende Trennschärfe durch den Gesetzgeber nachgebessert und abgemildert werden, hier bin ich überfragt und verweise nochmals auf die Zuständigkeit des Bundes. Ich hoffe, Sie finden hier bei den Abgeordneten Ihres Vertrauens Verständnis und Gehör.
Mit herzlichen Grüßen und allen guten Wünschen für die Zukunft
Ihr Matthias Hey