
Die von Ihnen angesprochenen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind jedes Jahr nach bestimmten Vorgaben anzupassen. Dazu ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet. Einen nennenswerten Gestaltungsspielraum gibt es dabei nicht. Gleichwohl kann ich Ihren Unmut darüber nachvollziehen.