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Matthias Gastel
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Frage von Stefan R. •

Frage an Matthias Gastel von Stefan R. bezüglich Verkehr

Vielen Dank für Ihre rasche und umfangreiche Antwort!

Sie schreiben: "Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen..."

Die Info 049/19 des Wissenschaftlichen Dienstes, die sie sicher erhalten haben, nennt:
Ungeklärte Risiken speziell bei Kindern, nicht absehbare Folgen zur Langzeitwirkung, Indizien für Beeinflussung der Gehirn-Durchblutung, der Spermienqualität, DNA-Schädigung/ programmierter Zelltod. https://www.bundestag.de/resource/blob/651456/6e823f50f134f303e2197e0c823fac22/WD-8-049-19-pdf-data.pdf (S.9 und 10)

Seit 2013 verweigern die Rückversicherungen eine Deckung für durch Funkstrahlung verursachte Schäden. Swiss Re warnt vor weiterem Ausbau. Die möglichen Auswirkungen werden als schwer betrachtet, der mögliche Eintretens-Zeitpunkt auf später als in 10 Jahren eingeschätzt. http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf ( dort Seite 11).

Gesichert nachgewiesen wurde eine Öffnung der Blut-Hirn-Schranke https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1061 zwar erst an Laborratten, aber eindeutig unterhalb der thermischen Schwelle und weit unterhalb unserer Grenzwerte !

Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert in WD 049/19 Seite 9).

Trotz der Studienlage kursiert, auch seitens BfU und WD, das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'. Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Gehirnströme zu beeinflussen

Konkrete Frage: Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel? Würden Sie ihre eigenen Hirnströme stören lassen? Oder würden Sie es zulassen, die Störung der Blut-Hirn-Schranke, nach den erfolgten Laborratten-Nachweis, an der Bevölkerung erneut nachzuweisen?

Besteht nicht die Gefahr ein, dass verharmloste Resumees von Bundestagsabgeordneten als Entscheidungsgrundlage ernst genommen werden?

M. f. Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

ergänzend zu den bereits gegebenen Antworten: Es gehört zum Wesen einer Meinungsbildung, dass Informationen aus unterschiedlichsten Richtungen eingeholt, einbezogen, abgewogen und gewichtet werden. Daraus können selbstverständlich, je nach eigener Betrachtung und eigenem Blickwinkel, auch unterschiedliche Rückschlüsse für mögliche politische Handlungsbedarfe gezogen werden.
Abschließend weise ich noch darauf hin, dass ich innerhalb unserer Fraktion nach unserer Arbeitsaufteilung nicht für das Mobilfunkthema zuständig bin und mir daher auch nicht alle Studien(ergebnisse) zu diesem Thema bekannt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel, MdB

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