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Frage von Beate W. •

Frage an Matthias Bartke von Beate W. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Dr. Bartke,

ich finde es gut, dass ein Tarifvertrag für Pflegekräfte kommen soll, denn die Menschen die in der Pflege arbeiten, sollen auch angemessen für die harte und vor allem körperliche Arbeit bezahlt werden.
Ich möchte den Tarifvertrag für Pflegekräfte jedoch zum Anlass nehmen, ausdrücklich darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch tatsächlich zum 01.01.2020 kommt.

Denn Angehörige zahlen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit, und wenn der Rahmen nicht ausgeschöpft ist, werden die Kosten durch den Sozialhilfeträger auf die Angehörigen umgelegt!
Mir sind auch Fälle bekannt, wo Bewohner jetzt zwar noch Selbstzahler sind, jedoch mit der Einführung des Tarifvertrags und durch die Kostensteigerungen mit ihren Eigenmitteln nicht mehr auskommen werden. Dadurch werden zwangsläufig deren Angehörige herangezogen.
Das kann doch nicht gewollt sein oder?

Die Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates hat mich irritiert.
Die kommunalen Landesverbände erwarten, dass der Bund hier eine volle Kompensation der zusätzlichen Kosten übernimmt.
Mir ist bewusst, dass das natürlich nicht passieren wird, aber warum hat sich der Bund hier keinen Millimeter bewegt?

Ist es nicht gewollt, dass das Gesetz pünktlich in Kraft tritt? Will der Bund das Gesetzesvorhaben unbedingt in den Vermittlungsausschuss bringen?
Will der Bund unbedingt eine Verzögerung des inkrafttretens?

Das Angehörigenentlastungsgesetz erfährt sehr viel Zuspruch und Unterstützung innerhalb der Bevölkerung und der Verbände.
Warum macht man sich das nicht zunutze?

Machen Sie doch bitte keine Pokerspiele auf den Rücken der betroffenen Angehörigen und tun Sie alles, dass das Gesetz endlich zum 01.01.2020 kommt!

Beste Grüße
B. W.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, das wir nun erfolgreich im Bundestag verabschiedet haben.

Der Bund will, dass das Gesetz wie geplant zum 01.01.2020 in Kraft tritt. Ich bin davon überzeugt, dass die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform auf Basis vorhandener amtlicher Daten solide berechnet worden sind. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthält und damit die voraussichtlichen finanziellen Folgen eher über- als unterzeichnet.

Ich verkenne aber nicht, dass die Maßnahmen zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen, da den Trägern der Sozialhilfe, die insbesondere die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII gewähren, der finanzielle Rückgriff auf die Kinder und Eltern pflegebedürftiger Menschen weitgehend nicht mehr möglich sein wird. Ich kann nicht beurteilen, ob die von der kommunalen Seite vorgetragenen Befürchtungen über die künftige Entwicklung der Mindereinnahmen sich bewahrheiten werden. Um die Kommunen bei ihren Aufgaben zu unterstützen, ist es aus Sicht der Koalition geboten, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation der im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen der Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs bis zum Jahr 2025 vornimmt. Dies haben wir in der Ausschuss-Sitzung mit dem Beschluss des Angehörigen-Entlastungsgesetz betont.

Die gesetzgebenden Akteure sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Betroffenen sehr wohl bewusst und veranstalten ganz sicher keine "Pokerspiele". Ich bin zuversichtlich, dass auch die Länder den Druck der Bevölkerung spüren und dem Gesetz am Ende zustimmen werden, sodass es zum 01.01.2020 in Kraft treten kann.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke